Wespennest
Wespen stehen unter Naturschutz und es wird ein Bußgeld verhängt, sollen Sie selbst versuchen, ein Nest zu entfernen. Ein Imker oder Spezialist wird die Umsiedlung statt der Zerstörung des Wespennests vorziehen.
Hornissennest
Sperren Sie den Bereich um das Nest herum ab, um Hornissen und Menschen zu schützen, auch Erschütterungen und Rasenmähen sollten Sie in direkter Nähe zum Nest vermeiden. Als bedrohte Wespenart genießen Hornissen einen besonderen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Für das Fangen, Beeinträchtigen und Töten werden empfindliche Geldstrafen fällig. Liegt ein besonderer Grund vor, muss eine professionelle Umsiedlung des Nests von der örtlichen Naturschutzbehörde genehmigt werden.
Übrigens: Die Unteren Naturschutzbehörden sind auch die richtigen Ansprechpartner für: Elbebiber, Feldhamster, Fledermäuse, Weißstorch, Kranich, Schleiereule, Turmfalke, Fischadler, Dohle, Mauersegler, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Ameisen (alle besonders geschützten Arten), Wildbienen und alle Orchideenarten.