BUND Sachsen-Anhalt

BUND begrüßt Schotterungs-Stopp des OVG

17. Mai 2022 | BUND, Flüsse & Gewässer

Weitere Schotterungen hätten irreversible Schäden für geschützte Arten verursacht und hohe finanzielle Risiken für Halle bedeutet

Der BUND Sachsen-Anhalt begrüßt die Zwischenverfügung für einen Schotterungstopp durch das Oberverwaltungsgericht Magdeburg bis zur Entscheidung der Beschwerden von BUND und Nabu.
Der BUND hatte am gestrigen Montag in enger Abstimmung mit dem Nabu das OVG darauf hingewiesen, dass durch die anstehenden Schüttungen Schäden für geschützte Arten zu erwarten sind, die nicht wieder rückgängig gemacht werden können. Daran ändere der Umstand, dass die Stadt auf eine Bewuchsentfernung und Baumfällungen verzichten will, nichts. Denn bereits durch die Schüttungen selbst sind irreparable Schädigungen für streng geschützte Arten zu befürchten, wie der Umweltverband dem Gericht umfangreich darstellte.


Zudem würde das finanzielle Risiko für die Stadt , auch diese Maßnahmen mit hohem Aufwand zurück bauen zu müssen, enorm auf möglicherweise 770.000 – 1,2 Mio € anwachsen.


Es seien die die Voraussetzungen für den Erlass einer Zwischenverfügung von Amts wegen ohne weiteres gegeben, so der BUND in seiner Stellungnahme an das Gericht.


Das OVG ist den BUND-Argumenten und dem Antrag des Nabus gefolgt und hat so verhindert, dass durch die Stadt vollendete Tatsachen zum Schaden von Natur und Haushalt geschaffen werden.


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Ralf Meyer 

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