Umweltverband klagt für Beibehaltung geplanter Schutzmaßnahmen für Knoblauchkröte, Feldlerche und Wiesenweihe
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Sachsen-Anhalt (BUND) hat am 16. September 2020 beim Bundesverwaltungsgericht Klage gegen die Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom 17.12.2012 zum Bauabschnitt 17 der B6 N, Ortsumfahrung Köthen, eingelegt.
Nach dem ursprünglichen Beschluss für den Bauabschnitt aus dem Jahr 2012 war hier die größte Population der streng geschützten und bedrohten Knoblauchkröte Sachsen-Anhalts mit vielen Zigtausend Tieren entdeckt worden. Zudem gibt es zahlreiche Brutnachweise der Feldlerche und sogar der äußerst seltenen Wiesenweihe. Die Landestraßenbaubehörde als Vorhabensträger plante daher neben zahlreichen Amphibientunneln weitere notwendige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die mit den überarbeiteten Plänen im Jahr 2017 vorgelegt wurden. So können diese drei Arten angemessen geschützt werden. Diese Maßnahmen sollen nun allerdings in einer erneuten Änderung gekippt werden. In der Begründung ist von einer einseitigen Fokussierung auf den Artenschutz die Rede.
„Hier wird eine Rolle rückwärts beim Artenschutz aufgrund der Intervention von privaten Grundeigentümern vollzogen und Naturschutzrecht ausgehebelt. Das ist mit dem BUND nicht zu machen“, macht Ralf Meyer, Landesvorsitzender des BUND Sachsen-Anhalt deutlich. „Der BUND klagt nicht gegen den Neubau des B6-Straßenabschnittes, sondern fordert die Umsetzung aller 2017 geplanten Kompensationsmaßnahmen für die drei bedrohten Arten. In Zeiten von einem dramatischen Schwund von Arten und Lebensräumen und muss der Schutz der biologischen Vielfalt gewährleistet werden. Es geht um eine zentrale Lebensgrundlage für die Menschen.“
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Ralf Meyer, mobil: 0163-290 1803, ralf.meyer(at)bund-sachsen-anhalt.de