BUND Sachsen-Anhalt

Autobahn A 14: BUND reicht Klage zur Elbquerung ein

15. Mai 2019

Umweltverband klagt für umfangreiche Verbesserungen für Anwohner und Natur

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Sachsen-Anhalt (BUND) hat am 15. Mai 2019 beim Bundesverwaltungsgericht Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum A 14-Abschnitt VKE 3.1/3.2a eingelegt, der sich von Seehausen bis zur Landesgrenze in der Elbmitte erstreckt.

„In der aktuellen Verkehrsprognose zur A 14 sind die Zahlen deutlich nach unten korrigiert worden.“, stellt Ralf Meyer, Landesvorsitzender des BUND Sachsen-Anhalt klar. „Das bestätigt unsere Sichtweise: Diese Autobahn ist ein überdimensioniertes Projekt – der verkehrliche Bedarf ist nicht vorhanden. Zudem wird wertvolle Natur zerstört. Die Position des BUND zur A 14 ist daher unverändert.“

Der vorliegende Planfeststellungsbeschluss befasst sich zwar ausführlich mit den Kritikpunkten des BUND, berücksichtigt diese aber faktisch nicht, sondern lehnt sie ab. Die starke Beeinträchtigung europäischer Schutzgebiete – eine Folge ist der Funktionsverlust von Lebensräumen für geschützte Arten wie Fledermäuse, Fischotter, Amphibien und Fischen – wird ignoriert. Zudem werden Störungen für diese Arten und zahlreiche Vogelarten völlig unzureichend kompensiert, damit Verbote im Bundesnaturschutzgesetz unterlaufen.

Sehr kritisch sieht der BUND die bisher geplanten Lärmschutzmaßnahmen an der neuen Trasse. „Wir unterstützen Bürgerinnen, Bürger und Gemeinden in ihren Forderungen nach deutlich mehr Lärmschutz“, so Meyer. Für den BUND Sachsen-Anhalt ist der Lärmschutz ein zentraler Schwerpunkt in den Gesprächen mit der Landesregierung, die nach dem Vergleich 2016 fortgesetzt wurden. Der damals durch das Gericht protokollierte Forderungskatalog des BUND enthält allein 13 Lärmschutzmaßnahmen, von denen bisher aber keine festgelegt und umgesetzt worden ist.
„Insgesamt bedarf es deutlich größerer Anstrengungen der Politik, die Beeinträchtigungen für Mensch und Natur in ganz erheblichem Umfang zu reduzieren“, so Meyer abschließend.

 

Rückfragen: Ralf Meyer; 01632901803,
ralf.meyer(at)bund-sachsen-anhalt.de

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