Die §63-Koordinierungsstelle

Die Kraft unserer Arbeit als anerkannter Naturschutzverband in Sachsen-Anhalt beruht auf einer wachsenden Mitglieder- und Unterstützerzahl in unseren Orts-und Kreisgruppen, sowie den Landesarbeitskreisen, die zu natur-oder umweltrelevanten Planungen Stellung beziehen. Die Koordination dieser Arbeit vor Ort ist Aufgabe der Koordinierungsstelle in der Landesgeschäftsstelle.

 (BUND Sachsen-Anhalt)

Der BUND Sachsen-Anhalt e.V. begeht im Jahr 2020 sein 30jähriges Bestehen. In all dieser Zeit konnten wir die Entwicklung unseres Bundeslandes in vielerlei Hinsicht aktiv begleiten.

Der Wandel in unserer Welt, ob beim Klimaschutz, Naturschutz, Gewässerschutz, Tierwohl,Verkehr oder der Nachhaltigkeit, begründet die Notwendigkeit, unsere Arbeit voll und progressiv fortzuführen. 

Dies tuen wir u.a. über unsere §63-Koordinierungsstelle. Der §63 im Bundesnaturschutzgesetz regelt die Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen bei Eingriffen in den Naturhaushalt.

Die grundlegenden Ziele der Koordinierungsstelle sind die Unterstützung unserer Ehrenamtlichen bei der Erstellung, sowie inhaltliche Verbesserung, von Stellungnahmen aus Umwelt- und Naturschutzsicht bei solchen Eingriffen und die Unterstützung der Gruppen und Gremien bei der Hilfe zur Selbsthilfe.

Zudem wird ein Netzwerk aus Experten und Expertinnen, sowie interessierten Bürgern und Bürgerinnen betreut, die auf ehrenamtlicher Basis den Schutz der einheimischen Flora und Fauna unterstützen.

Und natürlich ist auch die Bewusstseinsbildung für Umwelt-, Natur- und insbesondere auch Artenschutz in der Bevölkerung eine wichtige Aufgabe.

Diese Aufgaben werden von der Koordinierungsstelle in der Landesgeschäftsstelle wahrgenommen.

Die Koordinierungsstelle wird vom finanziell vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, dem Referat Naturschutz, Landschaftspflege, Bildung für nachhaltige Entwicklung, gefördert.

Ihre Ansprechpartnerin

Melanie Strube

Naturschutzreferentin
E-Mail schreiben Tel.: 0391-56307823

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