BUND Sachsen-Anhalt

BUND und die Bürgerinitiative Baumreich Dessau-Wörlitz fordern Fällstopp

11. Januar 2021 | Lebensräume, Wälder

Angekündigte Fällungen im Gartenreich sind rechtswidrig Keine Durchführung von Maßnahmen ohne vorgeschriebene Prüfungen

Eine abgeholzte Alteiche, Alter ca. 200 Jahre, im Wald der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz im Natura 2000-Gebiet (Foto: Birgit Rac, 1.3.2020)

Aufgrund der Berichterstattung in der Mitteldeutschen Zeitung Ende November über die Fällungen zur Verkehrssicherung u.a. in der Salegaster Aue wendet sich der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Sachsen-Anhalt an die Kulturstiftung Dessau-Wörlitz (KSDW). Aus Sicht des BUND sind die durch die Stiftung angekündigten Maßnahmen rechtswidrig, da bislang weder die vorgeschriebene Verträglichkeitsprüfung der Fällungen noch die Beteiligung der Naturschutzverbände durchgeführt wurde. Der BUND fordert die KSDW auf, unverzüglich sämtliche forstwirtschaftliche Maßnahmen in den NATURA-2000-Schutzgebieten zu unterlassen, bis die Prüfungen einschließlich einer Beteiligung durchgeführt wurden.

„Eine Prüfung der Verträglichkeit von Maßnahmen in den geschützten Wäldern des UNESCO Welterbe Dessau-Wörlitzer Gartenreich ist verbindlich vorgeschrieben“, sagt Ralf Meyer. „Das heißt, dass auch der BUND Sachsen-Anhalt als anerkannter Naturschutzverein einbezogen werden muss. Ansonsten ist die Durchführung der Maßnahmen rechtswidrig. Wir stellen uns damit hinter die Forderungen der BI Baumreich Dessau-Wörlitz.“ Der Umweltverband fordert darüber hinaus in einem Schreiben an die KSDW konkrete Informationen zu den weiteren geplanten Maßnahmen sowie die Einbindung bei den Planungen, insbesondere der Forststrategie.

Das Oberverwaltungsgericht Bautzen hatte am 9. Juni 2020 diese Rechte bei einem ähnlichen Fall in Leipzig mit einem auf Europa- und Bundesrecht beruhenden Beschluss explizit bestätigt (AZ 4 B 126/19). Nur wenn Gewissheit vorliegt, dass sich forstwirtschaftliche Maßnahmen wie auch Planungen nicht nachteilig auf die NATURA-2000-Schutzgebiete auswirken, sind diese genehmigungsfähig. Zu den forstwirtschaftlichen Maßnahmen zählen dabei nicht nur die Baumfällung und -rückung einschließlich der Verkehrssicherung, sondern auch die Anlegung von Forstwegen und Aufforstungen.

„Bei uns entsteht der Eindruck, dass die Kulturstiftung im Schutze von Corona ungestört weitermachen will wie bisher“, sagt André Schlecht-Pesé von der Bürgerinitiative Baumreich Dessau-Wörlitz. „Doch angesichts der vielen abgestorbenen und stark geschädigten Bäume in den Wäldern der Stiftung müssen neue Antworten gefunden werden, um die typischen Dessau-Wörlitzer Hartholzauenwälder zu erhalten. Wir vermissen nach wie vor eine zeitgemäße Transparenz und Kommunikation der KSDW zu ihren Überlegungen und Zielen für eine nachhaltige und der Bedeutung dieser Naturräume angemessenen Bewirtschaftung der Wälder.“

Anfang Januar erwartet der BUND Antwort von der Kulturstiftung und eine Beteiligung an den forstwirtschaftlichen Planungen.

Rückfragen:

Ralf Meyer, Landesvorsitzender des BUND Sachsen-Anhalt, mobil: 0163-290 1803

André Schlecht-Pesé, Bürgerinitiative Baumreich Dessau-Wörlitz, mobil: 0175-412 3253

Hintergrund

Natura 2000 ist das europaweite Schutzgebietsnetzwerk, das aus Schutzgebieten der Flora-Fauna-Habitat Richtlinie (FFH) und der Vogelschutzrichtlinie besteht. Es bildet das Rückgrat des europäischen Naturschutzes und es ist ein wichtiger Beitrag für den Schutz der Artenvielfalt. 98 Prozent aller EU-Bürger*innen leben in weniger als 20 Kilometer Entfernung von einem Schutzgebiet und profitieren so von seinen Leistungen als Naherholungsraum und von der landschaftlichen Schönheit. Natura 2000 schützt das Grundrecht zukünftiger Generationen auf eine lebenswerte Umwelt. Eine Verschlechterung darf es nicht geben.

 

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