BUND Sachsen-Anhalt

Grünes Band verbindet Ost und West

BUND begrüßt Ausweisung des Grünen Bandes in Sachsen-Anhalt als Nationales Naturmonument

Anerkennung bietet Chancen für den Naturschutz, die Erinnerungskultur, aber auch eine nachhaltige Regionalentwicklung

Pressemitteilung vom 24. Oktober 2019


Magdeburg/Berlin. Mit dem heute vom Landtag in Sachsen-Anhalt beschlossenen Gesetz zur Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument erfüllt sich eine seit langem vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) vertretene Forderung. Was 1989 gleich nach dem Fall der Mauer als kühne Vision vom BUND entwickelt wurde, hat sich inzwischen zusammen mit vielen Partnern und Akteuren zu einem der größten und bedeutendsten Naturschutzprojekte in Deutschland entwickelt: Aus dem ehemaligen Todesstreifen der innerdeutschen Grenze ist eine Lebenslinie entstanden, die sich auf einer Länge von 1.393 km quer durch Deutschland zieht. So vernetzt das Grüne Band nicht nur vielfältige Biotope miteinander, sondern erinnert auch an die friedlich überwundene Teilung Deutschlands und verbindet Menschen aus Ost und West.

„Heute ist ein guter Tag für den Naturschutz“, erklärt Hubert Weiger, Vorsitzender des BUND. „Mit dem Landtagsbeschluss ist ein weiterer Meilenstein in der Entwicklung des Grünen Bandes erreicht. Das Land Sachsen-Anhalt kommt damit seiner nationalen Verantwortung für den Erhalt und Schutz des Grünen Bandes nach. Wir fordern die noch fehlenden Anrainerländer auf, ihre Anteile am Grünen Band endlich auch als Nationales Naturmonument auszuweisen. Auch angesichts der Biodiversitätskrise brauchen wir einen lückenlosen Biotopverbund.“ Ralf Meyer, Vorsitzender des BUND Sachsen-Anhalt ergänzt: „Damit stehen jetzt deutschlandweit über drei Viertel des Grünen Bandes unter diesem Schutzschirm. Eingriffe in den Biotopverbund des Grünen Bandes werden so künftig unterbunden und Stätten der Erinnerungskultur bekommen endlich einen Schutzstatus.“

Aber es liegt auch noch viel Arbeit vor allen Akteuren am Grünen Band. So gilt es die bestehenden Lücken im Biotopverbund zu schließen. Gerade Sachsen-Anhalt trägt hier eine besondere Verantwortung, da es deutschlandweit den größten Anteil hat. Meyer weiter: „Auch Relikte der ehemaligen innerdeutschen Grenze, wie alte Wachtürme, Reste des Grenzzauns, geschleifte Ortschaften oder andere Erinnerungsorte, sind dauerhaft zu sichern und für künftige Generationen zu bewahren.“

Die Ausweisung als Nationales Naturmonument bietet auch Chancen für eine nachhaltige Regionalentwicklung der oftmals strukturschwachen Regionen entlang des Grünen Bandes. „Gerade der Dreiklang aus Naturschutz, Grenzgeschichte und Kultur am Grünen Band ist für viele Besucher äußerst interessant“, so Hubert Weiger. „Dieses Potenzial ist künftig noch sehr viel stärker zu nutzen. Die Projekte des BUND am Grünen Band sind dabei eine gute Blaupause für die künftige Entwicklung in Sachsen-Anhalt.“

Abschließend betont Dieter Leupold, Projektleiter Grünes Band Sachsen-Anhalt: „Mit dieser Schutzgebietsausweisung legt sich das Land eine Selbstverpflichtung auf um künftig ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen bereitzustellen, um die Ziele des Gesetzes umsetzen zu können. Der BUND wird auch künftig die Entwicklung des Grünen Bandes konstruktiv und engagiert zusammen mit vielen Partnern vor Ort begleiten.“

Mehr Informationen rund um das Grüne Band und das Jubiläum:

Mit dem heutigen Beschluss werden 1.106 Kilometer (343 Kilometer in Sachsen-Anhalt, 763 in Thüringen) an der ehemaligen innerdeutschen Grenze als Nationales Naturmonument ausgewiesen. Damit ist Sachsen-Anhalt nach Thüringen das zweite Bundesland, das diesen Schritt gegangen ist. Weitere Anrainerländer wie Sachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hessen und Bayern sollten diesen Beispielen folgen.

www.bund.net/gruenes-band
www.bund-sachsen-anhalt.de
www.europeangreenbelt.org

Der BUND fordert gerade im Jubiläumsjahr den Lückenschluss des Grünen Bandes entlang der gesamten ehemaligen innerdeutschen Grenze. Dazu sollte die Fläche auf seiner ganzen Länge als Nationales Naturmonument ausgewiesen werden und das Grüne Band Deutschland mit dem Grünen Band Europa als UNESCO-Weltnatur und Kulturerbe gesichert werden. www.bund.net/30jahre-gb

Den Flyer „Grenzenlose Liebe“ zur Natur mit den Forderungen zum Grünen Band finden Sie unter: www.bund.net/service/publikationen/detail/publication/grenzen-trennen-natur-verbindet
 

Kontakt:  Dieter Leupold, Koordinierungsstelle Grünes Band Sachsen-Anhalt, Tel.:  03901 39 39 75 8, Mobil: 0151/125568830, E-Mail: gruenesband(at)bund-sachsen-anhalt.de, Liana Geidezis, Leiterin Grünes Band beim BUND, Tel.: 0911-575294-16, Mobil: 0171-5331853, E-Mail: liana.geidezis(at)bund.net,

Grünen Bandes als Nationales Naturmonument

Die Landesdelegiertenversammlung des BUND Sachsen-Anhalt e.V. hat am 25. Mai 2019 in Magdeburg folgende Resolution beschlossen:

BUND Sachsen-Anhalt fordert zügige Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument

 

Das Grüne Band, der ehemalige innerdeutsche Grenzstreifen, ist ein einzigartiger Lebensraum für eine Vielzahl gefährdeter Tier- und Pflanzenarten und zugleich der einzige existierende länderübergreifende Biotopverbund in Deutschland.

Zugleich ist es aber auch ein lebendiges Denkmal in der Landschaft für die friedlich überwundene Teilung Deutschlands. Es erinnert damit auch an das mit der ehe-maligen Grenze verbundene Leid der Menschen und ist ein Symbol dafür, dass der Mut und die Entschlossenheit vieler Menschen dazu führen können Grenzen zu überwinden und gesellschaftliche Veränderungen zu erreichen.

Aus dieser Verantwortung heraus fordert der BUND Sachsen-Anhalt die Landes-regierung auf 30 Jahre nach dem Fall der Mauer die Inhalte der aktuellen Koalitions-vereinbarung umzusetzen und zügig das Gesetzgebungsverfahren für die Aus-weisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument einzuleiten.
Nur auf diese Weise kann ein dauerhafter Schutz für den 343 km langen Abschnitt des Grünen Bandes in Sachsen-Anhalt erreicht werden.

Aus Sicht des BUND sollte sich dabei an dem entsprechenden Gesetzestext aus Thüringen orientiert werden. In Thüringen wurde das Grüne Band bereits 2018 als Nationales Naturmonument ausgewiesen. Dabei sind alle relevanten juristischen Fragestellungen hinreichend bewertet und geprüft worden.

Neben der Ausweisung als Nationales Naturmonument fordert der BUND:

  • Die Instrumente des Flächentauschs und der Flurneuordnung sind weiterhin zu nutzen um bestehende Lücken im Grünen Band zu schließen.
  • Um das Leitbild für das Grüne Band umzusetzen sind für die Landnutzer*innen finanzielle Anreize zur Entwicklung einer halboffenen, naturschutzgerecht genutzten Landschaft mit einem Mosaik aus Offenland, Gehölzgruppen sowie Hochstauden und Altgrasfluren zu schaffen.
  • Es ist für eine ausreichende personelle und finanzielle Ausstattung zu sorgen um den Aufgaben und der Verantwortung für diese Lebenslinie und Erinnerungs-landschaft gerecht zu werden.

Der BUND nimmt die mit der Schutzgebietsausweisung verbundenen Sorgen und Ängste von Flächeneigentümer*innen, -nutzer*innen und Anwohner*innen sehr ernst, gerade vor dem geschichtlichen Hintergrund der Entstehung des Grünen Bandes.
Getreu dem Motto „Grenzen trennen – Natur verbindet“ hat der BUND immer versucht in seinen Projektgebieten den Menschen den besonderen Dreiklang des Grünen Bandes aus Naturschutz, Grenzgeschichte und Kultur näher zu bringen und im Konsens mit Landeigentümer*innen und –nutzer*innen bei der Umsetzung der Naturschutzziele zu handeln.

Die Projektgebiete des BUND am Grünen Band Sachsen-Anhalt können daher als Vorbild und Blaupause für die weitere Entwicklung des Grünen Bandes in ganz Sachsen-Anhalt dienen.

Für weitere Infos:

Dieter Leupold
Stv. Landesvors. BUND Sachsen-Anhalt e.V. & Projektleiter Grünes Band
Tel.: 0151/12558830
e-mail: gruenesband@bund-sachsen-anhalt.de

Offener Brief an den Ministerpräsidenten

Lesen Sie hier den offenen Breif an Ministerpräsident Rainer Haseloff zur Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument in Sachsen-Anhalt.

Offener Brief

BUND fordert eine zügige Ausweisung des Grünen Bandes in Sachsen-Anhalt als Nationales Naturmonument

Das „Grüne Band“, ein einzigartiger Biotopverbund, der sich durch ganz Europa zieht, ist ein lebendiges Denkmals zur friedlich überwundenen Teilung Deutschlands.

Das Grüne Band ist es eine Spur in der Landschaft, die an die Überwindung der inner-deutschen Teilung erinnert. Der ehemalige Todesstreifen ist heute eine durchlässige Lebenslinie und verbindet Ost und West sowohl in Deutschland als auch in Europa. Als Bestandteil des Nationalen Naturerbe Deutschlands verdient unseren besonderen Schutz.
Sachsen-Anhalt hat mit einer Länge von 345 km den nach Thüringen zweitlängsten Anteil am Grünen Band Deutschland. Wo früher Zaun, Stacheldraht und Todesstreifen Menschen, Dörfer und Landstriche getrennt habe, gibt das Grüne Band nun Raum für heimische Tier- und Pflanzenarten und ist ein Erinnerungs- und Erholungsort für die Menschen. 

Für viele bestandsbedrohte Arten und Lebensräume besitzt das Grüne Band inzwischen überregionale, oft sogar bundesweite Bedeutung. Nach aktuellen Erhebungen sind bundesweit noch 87 % des Grünen Bandes als Biotopverbund intakt. 13 % des Grünen Bandes weisen Lücken im Biotopverbund auf. Dabei hat Sachsen-Anhalt mit einer Gesamtlänge von ca. 100 km den größten Anteil an Lücken und trägt somit für den Lückenschluss im Grünen Band eine besondere Verantwortung.

Im Jahr 2005 hat die Bundesregierung das Grüne Band als Teil des Nationalen Naturerbes anerkannt. 2009 hat der Deutsche Bundestag das Grüne Band als Teil des Nationalen Biotopverbundes in das Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen. Im aktuellen Koalitionsvertrag für Sachsen-Anhalt ist die Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument als Ziel der „Kenia-Koalition“ vereinbart.  
Eine zügige Ausweisung des Grünen Bandes in Sachsen-Anhalt als Nationales Naturmonument würde der besonderen Verantwortung des Landes gerecht und würde den Schutz des Grünen Bandes vor weiteren Eingriffen sowie das Bewahren seiner kulturhistorischen Bedeutung als Erinnerungslandschaft besser als jeder andere Schutzstatus ermöglichen.

Das Grüne Band kann mit seinem Dreiklang aus Naturschutz, Grenzgeschichte und Kultur als wichtiger Impulsgeber einer nach-haltigen Regionalentwicklung dienen. Gerade die Erfahrungen aus unsere Aktivitäten am Grünen Band in der nördlichen Altmark zeigen, dass dieses Miteinander sehr gut gelingen kann und das Grüne Band nicht als neue Grenze verstanden wird.
Die Ausweisung neuer, grenzüberschreitender Rad- und Wanderwege sowie die Angebote zu Führungen laden die Menschen ein diesen Raum in all seinen Facetten kennen zu lernen.
Auch im Hinblick auf die aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen in Deutschland und Europa erinnert uns das Grüne Band daran, dass ein friedlicher gesellschaftlicher Umbruch durch die Entschlossenheit und den Mut vieler Menschen möglich ist. Es gilt aus den Erfahrungen der deutschen Wiedervereinigung Kraft und Mut für die Zukunft zu schöpfen. Auch dafür steht das Grüne Band als Symbol.

Das „Nationale Naturmonument“ ist eine Kategorie nach dem Bundesnaturschutzgesetz für Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz von nationaler Bedeutung. Gebiete, die „1. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, kulturhistorischen oder landeskundlichen Gründen und 2. wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit von herausragender Bedeutung sind.“ können als Nationale Naturmonumente ausgewiesen werden. Für die Ausweisung ist die jeweilige  Landesregierung zuständig.

Resolution "Grenzen trennen-Natur verbindet"

Am Samstag, den 27. Oktober fand die zweite diesjährige Delegiertenversammlung des BUND Sachsen-Anhalt e.V. in der Hochschule Harz statt.
Die Versammlung verabschiedete eine Resolution zum Grünen Band und fordert darin die Ausweisung als Nationales Naturmonument in Sachsen-Anhalt. 

Lesen Sie hier die Resolution

Nehmen Sie Kontakt auf!

Dieter Leupold

Projektleiter Grünes Band Sachsen-Anhalt bei der BUND-Stiftung
E-Mail schreiben Mobil: 0151/12558830

BUND-Bestellkorb