Wir berichteten bereits, dass der BUND gegen die Uferschotterung per Eilverfahren Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht hatte. Das VG Halle urteilte sehr ausführlich zum Arten- und Lebensraumschutz, u.a. von Biber, Fischotter, Rapfen und Eisvogel.
Es folgte unseren Argumenten, dass die Schotterung der Ufer in europäischen Schutzgebieten ohne eine FFH-Verträglichkeitsprüfung, wie im Auftrag der Stadt Halle geschehen, rechtswidrig ist – ein sehr wichtiger Teilerfolg. Folge - die Stadt verzichte auf solche Prüfungen und damit weitere Schotterungen an mehreren Kilometern in den Schutzgebieten.
Der BUND hält die Schotterungen aber auch außerhalb von Schutzgebieten für rechtwidrig und hat deshalb Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Magdeburg eingereicht.
Die wesentlichen BUND-Kritikpunkte auf 80 Seiten Beschwerdebegründung :
- Die Schotterung wird in unmittelbarer Nähe von Natura 2000-Gebieten vorgenommen und hat deshalb Auswirkungen auf das Schutzgebiet, seine Populationen und Lebensräume.
- Streng geschützte Arten wie Biber, Fischotter, Eisvogel und Rapfen (Fischart) sind auch außerhalb der Schutzgebiete betroffen,
- Verstöße gegen die Bewirtschaftungsziele nach Wasserhaushaltsgesetz wie
- Maßnahmen zur Habitatverbesserung im Uferbereich,
- Maßnahmen zur Anpassung und Optimierung der Gewässerunterhaltung,
- Vertiefende Untersuchungen und Kontrollen,
- Schotterungen sind wegen ihres Umfanges und ihrer Wirkung Gewässerausbau, damit muss eine Planfeststellung mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden,
- Keine Vereinbarkeitsprüfung mit der Wasserrahmen-Richtlinie der EU, das Verschlechterungsverbot und das Verbesserungsgebot werden verletzt
Mit einem Urteil rechnen wir im Mai.
Ralf Meyer ralf.meyer(at)bund-st.de