BUND Sachsen-Anhalt

BUND gewinnt juristische Auseinandersetzung

08. Januar 2017 | Landwirtschaft, Lebensräume, Naturschutz

Feldhamster dürfen nicht umgesiedelt werden

Magdeburg / Sangerhausen8.1.17: Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hat
mit Beschluss vom 03.01.2017 einer Beschwerde des BUND Sachsen-Anhalt
(BUND) stattgegeben und einen Antrag der Stadt Sangerhausen zum
Ausgraben und Umsiedeln von 40 Tieren des nach europäischem Recht
geschützten und vom Aussterben bedrohten Feldhamsters abgelehnt.
Die Stadt Sangerhausen hatte dazu Ende Oktober eine Ausnahmegenehmigung beantragt und wollte diese sofort umsetzen, weil ein holländischer Investor auf den von einer lokalen Hamster-Population bewohnten Flächen ein Gartenbaukompetenzzentrum realisieren wollte. Für das Gelände lag allerdings noch nicht mal eine vollständige Erschließung vor.
Gegen die Ausnahmegenehmigung des Landkreises legte der BUND Widerspruch ein. Zunächst hatte der Antrag der Stadt Sangerhausen beim Verwaltungsgericht Halle (VG) auf sofortigen Vollzug hatte auch Erfolg. Auf Beschwerde des BUND hat aber nun das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg (OVG) die erstinstanzliche Entscheidung revidiert und die sofortige Vollziehung der Ausnahmegenehmigung in letzter Instanz abgelehnt.

BUND-Landesvorsitzender Ralf Meyer freut sich über die Entscheidung des Gerichtes: „Das OVG hat ebenso wie der BUND keine Notwendigkeit gesehen, die Feldhamster noch während des Winterschlafs zu beseitigen, zumal bisher für ein
Gartenbaukompetenzzentrum keine Baugenehmigung beantragt, geschweige denn erteilt wurde.“

Das Gericht hat, wie der BUND und die Landesbehörden, u.a. Zweifel an der Eignung der Umsiedlungsflächen. Das Gericht fordert zudem für eine solche Umsiedlung einen Nachweis, dass sich der Erhaltungszustand der Hamsterpopulation nicht verschlechtern
wird. Diese Gefahr bestand bei dem Vorhaben: Zum einen wären zahlreiche der 40 Tiere gar nicht gefunden und somit getötet worden, zum anderen würde der Lebensraum der Kernpopulation bei Sangerhausen Bauabschnitt für Bauabschnitt
unwiederbringlich vernichtet werden – ein Aussterben auf Raten. Dies war und bleibt für den BUND völlig inakzeptabel und nicht hinnehmbar.

Ganz besonders freuen sich der BUND-Landesvorsitzende und die Fachanwältin Franziska Heß darüber, dass das Gericht das für den BUND eingeforderte Widerspruchs- und Klagerecht gegen derartige artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen anerkannt hat.
„Damit hat ein deutsches Gericht erstmals ein Klagerecht von Verbänden bei Ausnahmegenehmigungen zum Artenschutz außerhalb besonders geschützter Fauna-Flora-Habitat-Gebiete anerkannt. Hiermit wurde ein wichtiger Beitrag für den Schutz vom Aussterben bedrohter Tierarten geleistet, der über die Region hinaus wirken wird“, so Ralf Meyer abschließend.

Rückfragen: Ralf Meyer, Landesvorsitzender des BUND Sachsen-Anhalt
mobil: 0163-290 1803 

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