BUND Sachsen-Anhalt

Die Steinschüttungen an den Ufern der Saale in Halle dürfen zum großen Teil zunächst nicht fortgesetzt werden

16. März 2022 | BUND, Lebensräume, Flüsse & Gewässer

Das Verwaltungsgericht Halle (Saale) gibt Eilanträgen von BUND und NABU recht und untersagt die Fortführung der Arbeiten

Die Stadt Halle (Saale) hatte im Sommer letzten Jahres damit begonnen, die Ufer der Saale im Stadtgebiet mittels Steinschüttungen zu befestigen. Gegen diese Schüttungen hatte es nicht nur Kritik aus der Zivilgesellschaft gegeben, sondern auch seitens des Naturschutzes. Der Naturschutzverbände BUND Sachsen-Anhalt und NABU Sachsen-Anhalt hatten daher im November letzten Jahres beim Verwaltungsgericht Halle Eilanträge eingereicht mit dem Ziel, die Steinschüttungen vorläufig zu unterbinden, bis über deren Rechtmäßigkeit endgültig entschieden werde. Das Verwaltungsgericht gab diesen Anträgen nun im Hinblick auf diejenigen Steinschüttungen, die im Bereich europäischer Schutzgebiete stattfinden sollten, recht.

Das Verwaltungsgericht folgte den Anträgen von NABU und BUND, dass es durch die Steinschüttungen zu erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele sogenannter Natura 2000 - Gebiete, also europäischer Naturschutzgebiete, kommen würde. Die Stadt hatte in dem Gerichtsverfahren die Auffassung vertreten, dass dies nicht geprüft werden musste, weil es sich lediglich um Unterhaltungsmaßnahmen handelte. Diese Auffassung ist rechtlich falsch, so das Verwaltungsgericht.

Die Steinschüttungen sind nun so lange untersagt, bis die Stadt eine ordnungsgemäße sogenannte Verträglichkeitsprüfung vornimmt und in deren Zuge gegebenenfalls über eine Ausnahme entscheidet. Eine solche Ausnahme dürfte allerdings nur zugelassen werden, wenn zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses vorliegen und es keine Alternative gibt, die weniger stark in die Schutzgebiete eingreift.

Der stellvertretende Landesvorsitzende des NABU Sachsen-Anhalt, Martin Schulze, begrüßt die Entscheidung. „Das Gericht betont den hohen Stellenwert des europäischen Naturschutzrechts. Die Stadt wäre gut beraten gewesen, die rechtlichen Vorgaben des Europarechts vor der Baumaßnahme zu studieren.“

Ralf Meyer, Landesvorsitzender des BUND Sachsen-Anhalt, ergänzt: „Wir rechnen damit, dass die Steinschüttungen auch dann unzulässig bleiben, wenn die Stadt die fehlende Verträglichkeitsprüfung vornimmt. Denn die Befestigung der Ufer kann auch durch naturverträglichere Maßnahmen erfolgen, das haben wir im Verfahren aufgezeigt.“

Das Verwaltungsgericht ist der Argumentation der Verbände, dass die Steinschüttungen auch in den Bereichen der Saale, in denen keine europäischen Schutzgebiete liegen, unzulässig sind, nicht gefolgt. BUND und NABU  hatten geltend gemacht, dass für die Ausbaumaßnahmen ein Planfeststellungsverfahren erforderlich gewesen wäre. Das Verwaltungsgericht ist dagegen der Ansicht, dass es sich dabei nur um Maßnahmen handelt, die keinen Gewässerausbau darstellen und deshalb kein Planfeststellungsverfahren erfordern.  NABU und BUND werden prüfen, ob diese Frage dem Oberverwaltungsgericht im Rahmen einer Beschwerde vorgelegt wird.

Die Stadt Halle (Saale) hat ihrerseits die Möglichkeit, gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts in die Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt zu gehen.

Für Rückfragen:

Martin Schulze, stv. Landesvorsitzender des NABU Sachsen-Anhalt: 01522 4292513

Ralf Meyer, Landesvorsitzender BUND Sachsen-Anhalt: 01632901803

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