BUND Sachsen-Anhalt

Genehmigung der Schweinemastanlage Gerbisbach bleibt rechtswidrig

21. Dezember 2023 | BUND, Gesellschaft, Landwirtschaft, Naturschutz

BUND und BI verlangen zügige Stilllegung der Anlage

Magdeburg. Die Genehmigung der Schweinemastanlage Gerbisbach ist rechtswidrig. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (OVG) hat gestern das entsprechende Urteil des Verwaltungsgerichts Halle aus dem Jahr 2019 bestätigt.

Der BUND fordert die Behörde auf, die Stilllegungsanordnung gegenüber der Schweineanlage auch tatsächlich zeitnah auszusprechen. Dazu der Landesvorsitzende des BUND Sachsen-Anhalt, Ralf Meyer: „Es wäre den Menschen wirklich schwer zu vermitteln, dass eine Anlage weiter betrieben werden darf, als wäre nichts geschehen, obwohl zwei Gerichtsinstanzen festgestellt haben, dass die Genehmigung rechtswidrig und nicht vollziehbar ist. Eine solche Feststellung kann nicht ohne Konsequenzen für den Betreiber einer Anlage bleiben.“

Auch die örtliche Bürgerinitiative erwartet von der Behörde nunmehr ein zügiges Einschreiten gegen den Weiterbetrieb der Anlage. Die Sprecherin der BI, Gabriele Wolf, erinnert daran, dass nur durch das jetzt fast zwei Jahrzehnte andauernde Engagement der Bürgerinnen und Bürger aus Gerbisbach und Umgebung die Rechtswidrigkeit der Genehmigung festgestellt worden ist: „Die Gerichte haben abschließend festgestellt, dass die Genehmigung nicht rechtmäßig erteilt worden ist. Es ist jetzt Aufgabe der Behörde, dafür zu sorgen, dass daraus die entsprechenden Konsequenzen getragen werden. Es kann nicht sein, dass in einem Rechtsstaat, in dem die Behörden an Recht und Gesetz gebunden sind, immer die Bürgerinnen und Bürger und die Umweltverbände dafür sorgen müssen, dass das Recht auch tatsächlich eingehalten wird. Dass das ganze Verfahren mit erheblichen Kosten verbunden war, die von Privatleuten und dem BUND aufgebracht worden sind, sei nur am Rande angemerkt.“

 

Hintergrund:

Das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt hatte am 10. August 2009 eine Schweinemastanlage für 20.160 Schweine und 7.962 Ferkel und eine Biogasanlage genehmigt. Gegen diese Genehmigung hatte der BUND Sachsen-Anhalt geklagt. Die Klagen waren aus formellen Gründen zunächst sowohl vom Verwaltungsgericht (VG) Halle als auch vom OVG abgewiesen worden. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, hatte diese Urteile aufgehoben und die Instanzgerichte verpflichtet, erneut über die Klage zu entscheiden. Am 19. Februar 2019 hatte das VG Halle die Genehmigung für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Dagegen waren sowohl der Schweinemäster als auch der BUND in Berufung gegangen. Das OVG hat nun das Urteil des VG Halle bestätigt.

Die Feststellung, dass die Genehmigung rechtswidrig und nicht vollziehbar ist, bedeutet nicht, dass die Genehmigung endgültig aufgehoben worden ist. Der Schweinemäster hat die Möglichkeit, in einem ergänzenden Genehmigungsverfahren zu versuchen, die vom VG und vom OVG festgestellten Fehler zu heilen. Gelingt ihm dies, kann er die Genehmigung wieder ausnutzen. Gelingt ihm dies nicht, muss die Anlage endgültig stillgelegt werden.

Nach Auskunft der Vertreter des Landesverwaltungsamts bei der mündlichen Verhandlung in Magdeburg liegt bisher kein Antrag auf ein ergänzendes Verfahren vor. Der BUND wird daher bei der Behörde beantragen, die Anlage umgehend stillzulegen, da keine vollziehbare Genehmigung mehr vorliegt.

Sofern der Schweinemäster versucht, in einem ergänzenden Verfahren die von den Gerichten festgestellten Fehler zu heilen, werden sich der BUND und die örtliche Bürgerinitiative in dieses Verfahren wiederum einbringen und prüfen, ob die Fehler geheilt werden können. Denn die Gerichte haben unter anderem festgestellt, dass die Auswirkungen der Anlage gegen das europäische Habitatschutzrecht verstoßen. Dies bedeutet, dass eine sogenannte Abweichungsentscheidung zugunsten der Anlage erteilt werden müsste. Eine solche Abweichungsentscheidung ist aus Sicht von BUND und BI für private Unternehmen aber nur schwer möglich.

 

 

Für Rückfragen:

Landesvorsitzender des BUND Ralf Meyer, Tel. 0163-2901803

BUND-Kreisgruppe Wittenberg, Gabriele Wolf, Tel. 0173-1614189

Rechtsanwalt Peter Kremer, 030-28876783

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Ralf Meyer

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