Stadt riskiert Arbeitsplätze durch Fehlplanung

10. Januar 2017 | Landwirtschaft, Lebensräume, Naturschutz

Feldhamstervernichtung auf Vorrat ist inakzeptabel

Magdeburg / Sangerhausen, 10.1.17: „Die Realisierung des Gartenbauprojekts(Charlottes Garden) steht unabhängig von dem Urteil des Oberverwaltungsgericht Magdeburg oder den Feldhamstern auf sehr wackligen Füßen“, erläutert Ralf Meyer, Landesvorsitzender des BUND.

„Nicht nur für den Artenschutz habe das Gericht in Magdeburg eine vernünftige Entscheidung getroffen, sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen. Dem schnellen Baubeginn stehen keinesfalls nur die Feldhamster, sondern eine Vielzahl weiterer Hindernisse entgegen.“ Dazu gehörten Festlegungen im Landesentwicklungsplan, fehlende Baugenehmigungen und mangelnde Erschließung des Geländes. Ein vorsorgliches Ausgraben und die Inkaufnahme der Tötung der vom Aussterben bedrohten Feldhamster ohne überhaupt ein genehmigungsreifes Projekt vorzulegen, ist grob fahrlässig und darf nicht hingenommen werden.

Bereits bei Aufstellung des Bebauungsplans für den Industriepark Mitteldeutschland lagen der Stadt Sangerhausen konkrete Hinweise vor, dass die Flächen nicht geeignet sind. Das Landesverwaltungsamt und das Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie, hatten sich eindeutig geäußert.
„Die Stadt betrieb trotzdem mit erheblichem Aufwand die Planung gegen die Widerstände der Landesbehörden unbeirrt weiter. Dieses Verhalten ist nicht akzeptabel. Das OVG Magdeburg hat nun klargestellt, dass die Bedenken des BUND und der Landesbehörden ernst zu nehmen und auch in der Sache zutreffend sind.“

Besonders heikel sei, dass sich bereits vor Jahren alle Landesbehörden mit der Stadt Sangerhausen einigten. So zeichnete sich schon damals ab, dass eine Bebauung auf den umstrittenen Flächen keinesfalls möglich sei, da dort die Kernpopulation der Sangerhäuser Feldhamster lebe. Als Alternative für das Industriegebiet wurde sich auf ebenso geeignete Flächen westlich der L221 (Martinsriether Weg) verständigt, auf denen eine kleinere Hamsterpopulation lebt, die man umsiedeln könne.

Noch am 8. Dezember 2015 gab Oberbürgermeister Ralf Poschmann zudem eine schriftliche Erklärung zum Verzicht weiterer Planungen auf den alten Industrieparkflächen ab, um dort Ausgleichsflächen für die auf dem neuen Mifa-Gelände getöteten 100 Feldhamster einzurichten. Auch der Stadtrat beschloss daraufhin ein Abrücken von den Planungen am alten IPMStandort.

„Die Stadt Sangerhausen hat es in den vergangenen drei Jahren jedoch versäumt, die nachhaltige Entwicklung des Industriegebietes auf dem Alternativstandort voranzutreiben. Stattdessen will Oberbürgermeister Poschmann mit dem Kopf durch die Wand und versucht trotz rechtlicher Vorgaben und vorherigen Zusagen eine Ausnahmegenehmigung durchsetzen, obwohl die Lösung bereits vor drei Jahren erarbeitet wurde.

Damit ließ er nicht nur zu, dass Steuermittel für Planer, Anwälte und den Erwerb der Flächen verschwendet wurden. Mit diesem verantwortungslosen Vorgehen gefährdet er zudem die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Das sollte vom Stadtrat und den Wählern kritisch hinterfragt werden“, so Meyer.

Nach der Tötung von bis zu 100 Feldhamstern auf dem Mifa-Gelände sei ein
weiteres Töten von Feldhamstern und eine Zerstörung des Kernlebensraumes der Sangerhäuser Feldhamster nicht hinnehmbar. Bezüglich dieser fachlichen Einschätzung besteht auch weiterhin ein behördenübergreifender Konsens, der vom Oberverwaltungsgericht bereits entsprechend gewürdigt wurde.

„Der BUND appeliert an den Stadtrat von Sangerhausen“, so der BUND-Landesvorsitzende abschließend, „wieder zum Konsens von Land, Landkreis, Umweltministerium und Stadt aus dem Jahr 2013 zurückzukehren, die damals festgelegte Alternativfläche unter Berücksichtigung des Hamsterschutzes zu entwickeln und so zügig Ansiedlungen und damit die Schaffung dringend notwendiger Arbeitsplätze zu ermöglichen.“

Rückfragen:Ralf Meyer, Landesvorsitzender, mobil: 0163-290 1803
Mail: ralf.meyer(at)bund-halle.de 

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