BUND Sachsen-Anhalt

Giftschlammgrube Brüchau (Altmark): Behörden- und Politikversagen auf der ganzen Linie

In der Altmark befand sich das zweitgrößte Erdgaslager Europas. Für die energiearme DDR ein Glücksfall!  Über 600 Bohrungen wurden, zumeist 3,5 km tief,  niedergebracht. Die lebensfeindliche  Mixtur aus giftigen Schlämmen, Quecksilber, weiteren Schwermetallen, Benzolen sowie Schmiermitteln, die der Bohrer aus der Unterwelt in die Biosphäre holte, wurde in 2 bis 3 Meter tiefe, in Bohrlochnähe ausgehobene Gruben gekippt. Waren sie voll, wurden sie mit etwa 1 Meter Erde überschoben. Ca. 250 der insgesamt an die 600 Bohrschlammgruben wurden nach der Wende saniert, Kosten: über 200 Mio Euro.

An einer anderen Stelle soll aber Geld gespart werden: ausgerechnet an der „Hotspot“-Grube in der Altmark! Die Bevölkerung nennt ihn „Silbersee“, weil dort mindestens 500 Tonnen metallisches Quecksilber liegen, die an warmen Sommertagen einen silbrigen Nebel über der abdeckenden Wasserschicht bildeten. Hier wurden nur besonders gefährliche Abfälle aus Erdgasförderung und Erdgasreinigung, sowie von 1972 bis 1990 auch aus der Chemieindustrie entsorgt. Tonnen von Pestiziden und Pestizidabwasser, Chlorkohlenwasserstoff und Kohlenwasserstoff, Zyaniden, Säuren, Quecksilber und Quecksilberverbindungen, Arsenverbindungen, Chromverbindungen, Kupferverbindungen, Cadmiumverbindungen, Strontium, Galvanik, Erdgaskondensat, Bohrabfälle und sogar radioaktive Stoffe, wie Radium 226 bilden einen Cocktail, dessen Zusammensetzung und chemische Aktivität niemand genau kennt.

Die insgesamt ca. 150.000 m³ befinden sich in einer ehemaligen Ziegeleigrube beim Dorf Brüchau. Der Lehm ist ausgefördert. Übrig geblieben ist ein heterogen zusammengesetzter Geschiebemergel. In einem geologischen Gutachten aus 1971 wird er als „mäßig wasserstauend“ eingestuft und würde die Anforderungen an eine Abladestelle für ölhaltige Abfälle „annähernd“ erfüllen. Eine bessere Stelle gab es im Umkreis nicht, so dass der für die Erdgasförderung dringend benötigte Betrieb genehmigt wurde. Die Grube wurde und wird  „Deponie“ oder „Obertagedeponie“ (OTD, im Unterschied zur „Untertagedeponie“ in einer Bohrung) genannt, erfüllt aber nicht die abfallrechtlichen Kriterien einer Deponie. 

Umweltamt Salzwedel erkennt das Problem und kümmert sich

Bald stellte sich jedoch heraus, dass Schadstoffe durch die stellenweise nur 70 cm mächtige  Mergelschicht ins Grundwasser gelangen. Ältere Brüchauer berichten, dass in der  DDR-Zeit – ohne Begründung und quasi in einer Nacht- und Nebelaktion – das Dorf mit einer Fremdwasserversorgung (Wasserleitung) ausgestattet und die bisherige Nutzung der Hausbrunnen als Trinkwasserquelle verboten wurde.

Seit den 1990er Jahren hat das Umweltamt des Altmarkkreises Salzwedel (AMK) als Untere Wasser- und Bodenschutzbehörde die Grube Brüchau sorgenvoll im Auge. Etwa seit 2000 sah es sich aufgrund der Befunde des Grundwassermonitorings veranlasst, die Einstellung des Betriebs zu verlangen. Mit nicht alltäglichem und über die Jahre nicht nachlassendem Engagement führte es die Kontroverse mit dem Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB). Der Schriftverkehr füllt diverse Ordner, denn das LAGB unterstützte die Erdgasunternehmen (zunächst Erdöl-Erdgas-GmbH, dann Gaz de France, dann ENGIE, jetzt Neptune Energy) stets tatkräftig dabei, Befunde des Grundwassermonitorings als unschädlich für Mensch, Wasser und Umwelt zu deklarieren, um dem Unternehmen die äußerst lukrative Entsorgungsstelle zu erhalten.  

Durchbruch für den Altmarkkreis: Betriebsstopp für die Giftgrube

Durch eine neue EU-Verordnung wurden jedoch die Anforderungen an die Ablagerung bergbaulicher Abfälle verschärft. Dies verhalf der konsequenten Haltung des Altmarkkreises zum Durchbruch. Die Grube Brüchau den neuen Anforderungen anzupassen, war nicht möglich. Somit musste der Betrieb zum 1. Mai 2012 eingestellt werden.  Die Gegenseite sträubte sich bis zur letzten Sekunde: Noch am 26.09.2011 legte Gaz de France (GdF) einen Sonderbetriebsplan vor, worin es heißt:

Mit den vorliegenden Untersuchungen wurde festgestellt, dass weder ein Austrag über den Wirkungspfad Boden-Bodenluft-Mensch noch über den Wirkungspfad Boden-Grundwasser durch den derzeitigen Deponiebetrieb zu erwarten ist. Eine schadlose weitere Nutzung der Deponie ist auf Grundlage des derzeitigen Kenntnisstandes ohne Gefahr für Umwelt, Beschäftigte oder Anwohner möglich.

Dem widersprach der Altmarkkreis am 30.01.2012 per Schreiben an das LAGB:

Diese Aussage kann aus wasserrechtlicher Sicht nicht geteilt werden. Der Wirkungspfad Boden-Grundwasser ist aktiv, es erfolgt ein Schadstoffaustrag aus der Deponie. Vom Gutachter wird ein Austrag von 30 bis 300 m³/a Sickerwasser ausgewiesen mit jährlichen Frachten von beispielsweise 3,9 t Chlorid und ca. 10 kg Strontium.

Der Stoffaustrag belegt die Durchlässigkeit der gering mächtigen natürlichen Barriere der Deponie Brüchau. Damit bestehen gemäß § 9 Abs.2 BBodSchG konkrete Anhaltspunkte für eine Altlast. Nach § 4 Abs. 3  BBodSchG haben Verursacher einer Altlast diese so zu sanieren, dass dauerhaft keine Gefahren für die Allgemeinheit entstehen. Aus Sicht der Altlasten kann bodenschutzrechtlich somit dem Weiterbetrieb der Deponie nicht zugestimmt werden. Auf Grund des nachgewiesenen Stoffaustrages in das Grundwasser ist der Deponiestandort zu sanieren.“

Noch am 12.04.2012 versuchten GdF und LAGB in einem Erörterungstermin, die zu beteiligenden Behörden umzustimmen, was misslang.  

Endgültige Schließung: Teppich drüber oder Entsorgung?

Seitdem geht es um die endgültige Schließung und Sanierung. Hierfür stehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten im Raum: Die Abdeckung/Abdichtung nach oben (gegen Niederschläge) oder die Auskofferung und Verbringung des Grubeninhalts auf geeignete Deponien. Alle Betroffenen - die Bürger aus den umliegenden Dörfern, die Ortschaftsräte, der Rat der Gesamtgemeinde Kalbe, der Altmarkkreis Salzwedel und die Bürgerinitiative „Saubere Umwelt & Energie Altmark“, die sich 2015 einschaltete und aus der zwischenzeitlich die „Ortsgruppe Brüchau“ des BUND hervorgegangen ist - wollen die Auskofferung.

Die Menschen können die hoch toxischen Stoffe in der undichten Mergelgrube vor ihrer Haustür nicht mehr ertragen.  Nach einer Erhebung der Brüchauer sind im Zeitraum 2005 – 2017 von den 130 Einwohnern 25 an Krebs erkrankt und 12 davon verstorben. Ein Zusammenhang mit der Giftgrube wird vermutet.   

Täuschungsmanöver der Landesregierung führen zu Bürgerprotest

2015 erschien der „Endbericht – Erarbeitung einer Vorzugsvariante zur Schließung der Deponie und Beendigung der Bergaufsicht“ (GICON).

Hierin wird festgestellt:

„Die technisch aufwendigste, dafür nachsorgefreie und den höchsten Anforderungen entsprechende Maßnahme ist eine Dekontamination off-site durch Beseitigung des gesamten Abfallkörpers.“ (= Variante 10) 

Punkte für die insgesamt 10 unterschiedlichen Schließungsvarianten wurden jedoch so verteilt, dass eine Oberflächenabdichtung (Variante  2) als „Vorzugsvariante“ herauskam. Das wirkliche Motiv hierfür wurde in einer Präsentation des Endberichtes verraten: „Variante 10 mit Kosten >20 Mio. € nicht verhältnismäßig, d.h. Ausschluss“. (Die Kosten der Vorzugsvariante wurden auf 3,6 Mio Euro beziffert.)

Diese Entscheidung stieß bei den Betroffenen auf Ablehnung. Die Landtagsabgeordnete Dorothea Frederking (Grüne) brachte das Thema durch Kleine Anfragen auf die landespolitische Bühne.

Die Landesregierung blieb jedoch ihrem bisherigen Verharmlosungskurs treu: Zur Frage nach dem Input der Grube legte sie eine Stoff- und Mengenliste vor, die, wie die BI bei einer Akteneinsicht herausfand, bereits in Unterlagen aus dem Jahr 1991 figurierte, die Einlagerungen von über 20 Jahren also ausblendete. 

Um den Vertrauensbruch bei der total irritierten Öffentlichkeit möglichst zu heilen und der Transparenz aufzuhelfen, initiierte Dorothea Frederking die „Kalbe-Runde“ aus Betroffenen und Beteiligten. Die Landesregierung versprach aus diesem Anlass, die Auskofferung als gleichberechtigte Alternative zur Abdeckung in die Auswahl mit einzubeziehen: Wenn die Grube undicht sei, müsse ausgekoffert werden, wenn sie dicht sei, könne abgedeckt werden.     

Nahrung für neues Vertrauen gab dies freilich nicht: 2012 war der Einlagerungsbetrieb wegen Undichtigkeit der Grube gestoppt worden, und nun sollte man für möglich halten, dass sie dicht ist?? Doch genau dies versuchte man nun nahe zu legen:  Die Unterlagen, die die Undichtigkeit belegten, verschwanden von der Bildfläche. Stattdessen wurde schlicht behauptet: Die früheren Untersuchungen hätten Dichtigkeit festgestellt. Jetzt müsse nur nachgewiesen werden,  dass diese auch flächig gegeben sei, wofür „Immissionspumpversuche“ (IPV) das Mittel der Wahl seien.  Ganz  offensichtlich sollten Untersuchungen das Ergebnis  „Dichtigkeit“ produzieren, um den Weg für die Abdecklösung zu ebnen.

Auf einer der jeweils von über 100 Menschen besuchten Bürgerversammlungen versuchten LAGB, Landesanstalt für Abfallfreistellung (LAF), das Institut Asbrand Hydro Consult, das von der LAF mit der Erstellung eines Erkundungskonzeptes beauftragt worden war, sowie ein Vertreter von ENGIE ihr Vorgehen den Menschen schmackhaft zu machen. Das gelang nicht.

Am 14. Oktober 2017 gab es eine für die dünn besiedelte Altmark außergewöhnliche Protestaktion: Über 300 Menschen mit Schaufeln und Spaten und 30 Traktoren mit Frontladern fanden sich beim Silbersee ein und begannen schon mal symbolisch mit der Auskofferung.  

Auf der politischen Ebene

Parallel zu den Aktivitäten der Bevölkerung wurde das Thema Brüchau mehrmals im Landtag behandelt. Hierfür sorgte durchweg die AfD-Fraktion. Die BI erklärte jederzeit: „Weiter weg von der AfD als wir es sind, kann niemand sein!“ und machte das insbesondere an der Klima-, Energie- und Flüchtlingspolitik fest. Gleichzeitig sagte die BI: „Dadurch, dass die AfD unsere Forderungen aufgreift, werden sie nicht falsch.“

Tatsächlich war es hilfreich, dass die AfD das Thema in den Landtag brachte. Dorothea Frederking hatte im Einvernehmen mit der Grünen Fraktion zwar von Anfang an die Bevölkerung unterstützt, war aber doch dadurch gehandicapt, dass Umweltministerin Claudia Dalbert sich  entschieden für die Abdeckungsvariante einsetzt, was damit zusammen hängt, dass die LAF ihrem Ministerium unterstellt ist, so dass sie ihrerseits der LAF Glauben schenkt.

Die Linken unterstützen zwar auch die Brüchauer Position, aber doch nicht in wirklich dynamischer Weise. Auch in der SPD-Fraktion gibt es eine große Sympathie für das Anliegen der Brüchauer, doch wird sie durch das  SPD-geführte Wirtschaftsministerium gebremst, dem das LAGB untersteht.

Engagiert ist der im Wahlkreis direkt gewählte CDU-Abgeordnete Uwe Harms, dem es jüngst gelungen ist, den CDU-Kreisverband Salzwedel hinter uns zu bekommen.

Trotz aller Schwierigkeiten verabschiedete der Landtag am 04.05.2017 eine von Dorothea Frederking initiierte Resolution, die hilfreich ist, indem darin festgestellt wird:

„Der Entscheidung sollen ausschließlich Sachargumente und das Wohl von Mensch und Umwelt zugrunde gelegt werden. Finanzielle Aspekte sind nachrangig.“

Im Übrigen ist zu betonen, dass die Bewegung für die Beseitigung des Deponiekörpers aus Brüchau von den  Medien hervorragend begleitet und unterstützt wird. Hier sind AltmarkZeitung und Volksstimme, Fernseh- und Hörfunk des MDR zu nennen, aber auch überregionale Zeitungen, sowie ZDF, Westdeutscher Rundfunk und Deutschlandfunk.

Praktische Auswirkungen von all dem auf das von LAF und LAGB inszenierte Verfahren sind noch nicht wirklich zu erkennen.  

Sonderbetriebsplan sollte geheim bleiben

Bemerkenswert ist allerdings Folgendes: Im November 2017 verkündete Wirtschaftsminister Willingmann, dass der auf dem Asbrand-Erkundungskonzept aufbauende Sonderbetriebsplan (SBP) zur Vorbereitung der endgültigen Stilllegung vom LAGB genehmigt worden sei.  Teile daraus wurden den Mitgliedern des Wirtschaftsausschuss per Powerpoint präsentiert. Der Minister weigerte sich jedoch strikt, den Abgeordneten den Bericht – sowie den zugehörigen Genehmigungsbescheid und die Behördenstellungnahmen –  zur Kenntnis zu geben.

Die BI verschaffte sich darum über das Umwelt-Informationsgesetz die Dokumente und bot den Abgeordneten an,  sie mit den Informationen zu versorgen, die ihnen die Regierung verweigerte.

Die Dokumente enthielten nämlich durchaus Überraschendes: Der SBP war in Gänze gar nicht genehmigt worden! Die wesentliche Säule des Asbrand-Konzeptes, nämlich die Immissionspumpversuche, waren von der Genehmigung ausgeschlossen worden.
Warum? Zu offensichtlich sollten sie so angelegt werden, dass dort gesucht wird, wo nichts zu finden ist und dort, wo etwas zu finden ist, nicht gesucht wird: Nur der obere Grundwasserleiter (GWL), der bekanntermaßen gering belastet ist, sollte untersucht werden, der untere GWL, der bekanntermaßen stark kontaminiert ist, so dass man hier von einem „Grundwasserschaden“ spricht, sollte außen vor bleiben.

Im SBP heißt es:

„Um ausschließlich den oberen GWL mit den lPVs zu erfassen, ist die Förderrate  so zu begrenzen, dass kein Grundwasser aus dem tieferen, …  belasteten GWL gefördert  wird.“  

Hierzu der AMK in seiner Stellungnahme:

„Die aktive Einbeziehung des unteren GWL in die IPV (Förderung aus dem unteren GWL) wird als zwingend erforderlich zur abschließenden Gefahrenbeurteilung für das Grundwasser angesehen. Nur so ist die Möglichkeit gegeben, die Aussagen zur Schadstoffverteilung und -entwicklung, zu Frachten, zum Nachlieferungspotential und zu bevorzugten Migrationswegen zu präzisieren.

Die Planung der IPV ist deshalb zu überarbeiten und auf beide GWL auszudehnen.“

Die Passage im SBP:

„Durch organisatorische und technische Maßnahmen soll verhindert werden, dass während der IPVs belastetes Wasser gefördert und versickert wird. … Bei Förderung von Wässern mit erhöhter Leitfähigkeit wird die Pumpe über eine Speicher-Programmierbare-Schaltung (SPS) mit Leitfähigkeitssensor automatisch abgeschaltet.“

bezeichnet der AMK als „unverständlich und irritierend“.

Die Präjudizierung des gewünschten Ergebnisses durch die Versuchsanordnung war so offensichtlich, dass das LAGB es nicht wagte, dies zu genehmigen.  Die LAF hatte dem SBP ohne jeden Abstrich zugestimmt.

Des Weiteren beanstandete der AMK intensiv, dass im SBP nur ganz wenige Gutachten berücksichtigt werden und führte 10 Titel auf, die unbedingt einbezogen werden müssten (Hervorhebung aus dem Original):

„Aus Sicht des Altmarkkreises Salzwedel als untere Bodenschutzbehörde ist es zur eindeutigen Klärung der geologisch-hydrogeologischen Standortgegebenheiten, der potentiellen Transferpfade Boden -  Grundwasser, bzw. Oberer GWL – Tieferer GWL und damit zur Beurteilung der mittel- und langfristigen Gefahrensituation am Standort unerlässlich, sämtliche zur Gefährdungsabschätzung der OTD Brüchau vorliegenden Gutachten im Gesamtkontext zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang sei insbesondere auf folgende Gutachten/Berichte verwiesen, die aus hiesiger Sicht bereits bei der Erstellung des Asbrand-Erkundungskonzept und des darauf aufbauenden PEK hätten Beachtung finden müssen.“

Obwohl die vollständige Berücksichtigung der themenbezogenen Literatur Grundvoraussetzung jeder wissenschaftlichen oder fachlich ernst zu nehmenden Arbeit ist, gab das LAGB diesem Verlangen des AMK nicht statt. Dies zeigt, dass es weiterhin die Problematik nicht wirklich erhellen möchte, um die Abdecklösung doch noch zu erreichen. 

Resümee

Dass LAF und LAGB, sowie die zugehörigen Ministerien MULE und MW fest entschlossen sind, den Giftmüll dauerhaft in Brüchau zu belassen, brachte auch Staatssekretär Rehda (MULE) in aller Offenheit zum Ausdruck, als er im  Fernsehen (MDR 25.07.2018 „Verstrahlt, Vergiftet, Vergessen“) mitteilte, dass 20 bis 50 Jahre vergehen müssten, bevor die Grube aus dem Bergrecht entlassen werden könne.

Ich gehe nicht davon aus, dass das so nach dem Motto: ‚wir fällen jetzt nach zwei Jahren die Entscheidung, wie es mit der Deponie weitergeht, und ein Jahr später sie aus dem Bergrecht entlassen. - Also so schnell geht das nicht. Sondern es wird sicherlich noch – ich sag mal – mindestens – ich kann‘s nicht vorhersagen – aber 20 bis 50 Jahre dauern, bis da irgendeine Entscheidung zur Entlassung aus dem Bergrecht gefällt wird.“

Diese Aussage macht nur Sinn, wenn der Müll dauerhaft in Brüchau bleibt. Wenn es ihn dort gar nicht mehr gibt, kann er auch nicht 20-50 Jahre dem Bergrecht unterliegen.

Das Motiv besagter Entschlossenheit liegt im Dunkeln; die Kostenfrage kann es nicht sein, denn am 04.05.2017 beschloss der Landtag:

„Der Entscheidung sollen ausschließlich Sachargumente und das Wohl von Mensch und Umwelt zugrunde gelegt werden. Finanzielle Aspekte sind nachrangig.“

Ministerpräsident Haseloff brachte wiederholt öffentlich zum Ausdruck, dass er es für unverantwortlich hält, den Giftabfall in Brüchau dauerhaft zu belassen. - Dass er nicht einfach über die Fachministerien hinweg entscheiden kann, ist auch klar. Seine Aussagen zeigen aber Verständnis und Verantwortungsgefühl. 

Es wäre zu wünschen, dass auch die Fachministerien sich diese Verantwortung zu Eigen machen, statt auf Grundlage eines extrem fragwürdigen SBP das Brüchauer Grundwasser den Giften dauerhaft auszusetzen. Gerade angesichts der erlebten und weiter anhaltenden Trockenheit sollte deutlich sein, ein wie kostbares Gut sauberes Wasser ist.

Die Variante 2 war aus finanziellen Gründen zur „Vorzugsvariante“ erwählt worden. Von den sachlichen Gründen her hat der GICON-Endbericht die Beseitigung des Abfallkörpers als Vorzugsvariante identifiziert.  Nachdem der Landtag beschlossen hat, dass die Kosten nicht ausschlaggebend sein und ausschließlich Sachargumente zugrunde gelegt werden sollen, ist das weitere Verfahren auf die Beseitigung des Abfallkörpers auszurichten. 

Am 6. 12. 2018 steht das Thema auf der TO des Wirtschaftsausschuss. U.a. sind Mitglieder der BI, bzw. der OG Brüchau des BUND, als Sachverständige eingeladen. Sie werden versuchen, die Abgeordneten auf das aufmerksam zu machen, was in den Unterlagen steht, die quasi unter Verschluss gehalten werden.

 

Darum fordert der BUND gemeinsam mit den Brüchauerinnen und Brüchauern:


Schützt unser Grundwasser!

Giftschlamm entsorgen!

Brüchau ist kein Endlager!

 

und wird hierfür auch seinen Einfluss auf die Politik geltend machen. 

Nehmen Sie Kontakt auf!

Christfried Lenz

Vorsitzender der Bürgerinitiative und Sprecher der Ortsgruppe
E-Mail schreiben

BUND-Bestellkorb