Langer Rechtsstreit geht in die nächste Runde
Betreiber versucht im Nachgang seit Jahrzehnten-fehlende Genehmigungen zu erwirken
Stand: 16. Oktober 2024
Drei Instanzen – das Landesverwaltungsamt, das Verwaltungsgericht Magdeburg sowie das Oberverwaltungsgericht Magdeburg – entschieden bereits 2020 die Aufhebung der fehlerhaften Genehmigung des Landkreises Börde.
Damit muss der Milchviehbetrieb auf den Stand vor dem 01.12.2016 zurückgefahren werden. Insbesondere die vom Landesverwaltungsamt als formell illegal eingestuften Belegungen von Rindern und Kälbern sowie die eingelagerte Gülle und der Festmist wären zu reduzieren.
Lange tat sich wenig in der Vollstreckung der Gerichtsurteile. Der Landkreis Börde ignorierte die Urteile. Nach weiteren Prozessen und juristischem Tauziehen wurde am 29. August 2024 endlich vom Landkreis die Teilstillegung verfügt. Man könnte denken: „Das war‘s nun.“, aber nein, es geht weiter: Der Investor strebt aktuell freiwillig eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) an. Die Anwohner, die BI und der BUND Bördelandkreis haben auf mehr als 20 Seiten Widerspruch erhoben. Auch die Gemeinde Hödingen und die Stadt Oebisfelde Weferlingen teilen die Ansichten der Bevölkerung. Trotzdem geht es weiter.
Die Anlage befindet sich nur 190 Meter vom Ort Hödingen entfernt. Ihr Betrieb ist mit erheblichen Geruchs-, Lärm- und Schadstoffemissionen für Mensch und Umwelt verbunden.
Kontakt
Bodo Zeymer, Stellvertretender Vorsitzender KG Bördekreis
zeymer.bodo@gmx.de

Chronologie des Rechtsstreits
1970er
Die für 400 Tiere ausgelegte Rinderanlage wird errichtet und der Betrieb wird aufgenommen.
1997
Der Milchviehbetrieb Hödingen erhält die LEG Schölecketal Hödingen als neuen Betreiber. Die Anlage wurde gemäß § 67 Abs. 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) entsprechend der damals geltenden Rechtslage angezeigt. In der Altanlagenanzeige ist ein Tierbestand von 876 Rindern und 130 Kälbern bei maximal 1092,2 Großvieheinheiten angegeben. 500 Kilogramm „Lebendmasse“, also bestehend aus mehreren Tieren, entspricht in der Branche einer Großvieheinheit (GV).
Seit dem Besitzerwechsel wurden laut Anwohner*innen permanent Bautätigkeiten durchgeführt.
Juni 2013
Das Landesverwaltungsamt (LVwA) stellte fest, dass statt einer angezeigten Lagerhalle ein Rinderstall errichtet wurde.
1. Dezember 2016
Der Landkreis Börde erteilte der LEG Schölecketal Hödingen die Genehmigung zur Erweiterung der Milchviehanlage auf 1.315 Rinder- und 130 Kälberstellplätze, sowie die Erhöhung der Güllelagerkapazität auf 5.197 m³. Daraufhin realisierte der Betrieb die Erweiterung.
Hinweis: Bei allen Erweiterungen in der Vergangenheit wurde nie eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt, obwohl der Gesetzgeber diese ab einer Zahl von 350 Rindern verlangt. Nicht mal eine Altanlagenanzeige nach § 67a BlmSchG ist in angemessener Zeit erfolgt. Die Milchviehanlage in Hödingen ist folglich insgesamt zu betrachten inklusive aller Gülle-, Gärrestelager.
Februar 2020
Das Landesverwaltungsamt stellt eine „Formelle Illegalität“ in Bezug auf die Rinderanlage (Güllekapazität und Rinderstellplätze) fest.
28. April 2020
Die erteilte Genehmigung wurde mit einem Widerspruchsbescheid durch das Landesverwaltungsamt wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben.
3. Mai 2021
Das Verwaltungsgericht Magdeburg beschließt, dass die Rinderanlage auf den Stand vor dem 01.12.2016 zurückgefahren werden muss. Der Anwalt der LEG legt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Magdeburg (OVG) ein.
17. Juni 2021
In einem Eilverfahren entschied das OVG gegen die vom Landkreis Börde genehmigte Erweiterung der Rinderanlage. Das Landesverwaltungsamt hat in einem weiteren Schreiben die Vollziehung des Widerspruchsbescheides vom 28. April 2020 angewiesen.
11. Oktober 2022
Die Entscheidung des Landesverwaltungsamtes wurde durch das Verwaltungsgericht bestätigt.
29. August 2024
Nach weiteren Prozessen und Juristischem hin und her wurde vom Landkreis Börde endlich die Teilstillegung verfügt. Man könnte denken: „das war‘s nun“, aber nein, es geht weiter: Der Investor strebt nun freiwillig eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) an. Auf mehr als 20 Seiten haben die Bürger, die BI und der BUND Widerspruch erhoben. Auch die Gemeinde Hödingen und die Stadt Oebisfelde Weferlingen sind auf Seiten der Bevölkerung und trotzdem geht es weiter.