Drohende Gefahr für Feldhamster in Groß Ammensleben

15. Juli 2024 | Naturschutz, Lebensräume, BUND, Feldhamster

In Groß Ammensleben soll eine Fläche bebaut werden, auf der Feldhamster leben. Der BUND versucht die drohende Gefahr durch Gespräche mit allen Beteiligten abzuwenden.

 (Depositphotos)

Die Ortschaft Groß Ammensleben liegt in der Börde, nördlich der BAB A2. Die Feldhamsterbestände hier sind höchstwahrscheinlich die nördlichsten in Sachsen-Anhalt.

Der eigentliche Clou ist aber die Dichte der Hamsterbaue: Auf einer Fläche von ca. 2,5 Hektar mit kleinteiliger Landwirtschaft, bei der streifenförmig verschiedene Kulturen wie Getreide, Kartoffeln, Rüben angebaut werden, konnten Spitzenwerte kartiert werden.
Eine sich direkt anschließende Brachfläche löste einen Konflikt aus: Hier soll gebaut werden. Die Fläche ist sehr klein - nicht einmal einen Hektar groß. Für unseren Landesverband konnte ich auf dieser Brachfläche aktive Baue des Feldhamsters finden.


Es gibt mehrere Kritikpunkte an dem Vorgehen von Naturschutzbehörde, Gemeinde und Planungsbüro seitens des BUND:

  • Lebensraumentzug sowie Zerstörung von Lebensraum- und Ruhestätten,
  • Keine Beachtung des Feldhamsters in der gutachterlichen Stellungnahme zum Artenschutz (am B-Plan anhängig),
  • Feldhamsternachweise bei aktuellen Kartierungen ('23 & '24),
  • Die Wohnbebauung rückt weiter an den dicht besiedelten Acker heran
  • Der angrenzende, dicht besiedelte Acker ist Bauerwartungsland!

Orientieren wir uns am letzten Urteil des EuGH zum Thema Feldhamster vom 02.07.2020 (Az. C-477/19), dürfen auch leerstehende Ruhestätten nicht zerstört werden, da davon ausgegangen werden kann und muss, dass Feldhamster hierher zurückkehren. Ganz klar – der Vorhabenträger muss ein Schutzkonzept erstellen (lassen) und die §§ 44 (1) – Tötungs-, Verletzungs- und Störungsgebote, 44 (5) – Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen sowie 45 des BNatSchG einhalten und erfüllen.

Der BUND hat bis zur Lösung des Konflikts ein Ruhen der Baumaßnahmen bewirkt.

Unverzichtbar und alternativlos ist der Erhalt der kleinteiligen Bewirtschaftung des angrenzenden Ackers in der jetzigen Form. Da es sich hier um Bauerwartungsland handelt, muss der Flächennutzungsplan entsprechend geändert werden, um weitere Konflikte mit dem Artenschutz gar nicht erst aufkommen zu lassen. Der BUND ist derzeit in Gesprächen mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde und dem Vorhabensträger.

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