BUND Sachsen-Anhalt

Erfolg für die Ortsgruppe Hohenmölsen: Genehmigung Tierrestevergärung zurückgenommen

16. Juli 2018 | BUND, Kreisgruppen, Landwirtschaft, Lebensräume, Massentierhaltung, Nachhaltigkeit, Naturschutz, Ressourcen & Technik

Das Landesverwaltungsamt hat die Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb der Biogasanlage (Tierreste-Vergärung) Webau zurück genommen.

Im Jahr 2016 wurde der Biogas Webau UG die immissionschutzrechtliche Genehmigung für den Bau mit Auflagen erteilt. Gegen diese Genehmigung klagte der BUND Sachsen-Anhalt.

Im Verlauf des Klageverfahrens wurden die Antragsunterlagen aufgrund der Klagebegründung des BUND und eines von ihm vorgelegten Störfall-Gutachtens durch die zuständige Behörde noch einmal geprüft und eklatante Mängel in den Antragsunterlagen nachgewiesen, die mindestens ein ergänzendes Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich machten.

Der Aufforderung des Landesverwaltungsamtes die Antragsunterlagen zu ergänzen, kam der Vorhabenträger aber nicht nach.

Deshalb hat das Landesverwaltungsamt nun die erteilte Genehmigung zurückgenommen und den ursprünglich gestellten Genehmigungsantrag abgelehnt. Dem Investor steht es frei, gegen die Entscheidung der Behörde zu klagen.

Seit mittlerweile vier Jahren sind die BI gegen den Bau der Tierreste-Vergärungsanlage und die BUND OG Hohenmölsen bestrebt, den Bau dieser Anlage wegen der von ihr ausgehenden Umweltbeeinträchtigungen und drohender gesundheitlicher Gefahren für die Menschen in der Region zu verhindern. Wir freuen uns über diesen, ersten Erfolg in unserem Wirken für einen zukunftsfähigen Burgenlandkreis. 

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