Die geplanten Windenergieanlagen in Wegenstedt im Bereich unserer Kreisgruppe Börde können nicht errichtet werden. Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg lehnte am 24. Januar 2018 die Berufung der Betreibergesellschaft ab und bestätigte die vorherige Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg.
Gemeinsam mit dem NABU führten wir erfolgreich Klage mit der Begründung, dass die Gefährdung für die in der näheren Umgebung horstenden Rotmilane unzutreffend ermittelt und bewertet wurde.
Mit Fledermausbeobachtern und Ornithologen als Zeugen, konnten wir unser Vorbringen beweisen.
Wer das vollständige Urteil des Verwaltungsgericht Magdeburg lesen möchte, klickt hier.