BUND Sachsen-Anhalt

Biogasanlagen – tickende Zeitbomben?

11. April 2018 | Flüsse & Gewässer, Landwirtschaft, Massentierhaltung

Der BUND sieht dringenden Handlungsbedarf im Umgang mit sogenannten Biogasanlagen, die bei Störfällen immer wieder Wasser verseuchen.

BUND fordert wirksame Maßnahmen für diese riskante Technologie

11. April 2018: Am Freitag der vergangenen Woche sind in einer Biogasanlage in Hayn im Landkreis Mansfeld-Südharz durch ein Leck wahrscheinlich über 4.000 Kubikmeter Gülle über den Hagelsbach in die Wipper geströmt. Die Folgen dieser schweren Havarie für die Gewässer sind dramatisch. Der BUND sieht dringenden Handlungsbedarf im Umgang mit sogenannten Biogasanlagen, die bei Störfällen immer wieder Wasser verseuchen.

„Die Nutzung der sogenannten Bioenergie, die direkt mit der Massentierhaltung und Maismonokulturen oder sogar Großschlachtereien verknüpft ist, ist in der Regel nicht nur indirekt für unsere Gewässer über den Grundwasserleiter schädlich, sondern es kann auch zu direkten Gewässerzerstörungen kommen“, so Christian Kunz, stellvertretender Vorsitzender des BUND Sachsen-Anhalt. Die Katastrophe am vergangenen Freitag in Hayn habe zu einer eklatanten Schädigung des Hagelsbachs und der Wipper geführt, die ganzen Ausmaße seien noch nicht absehbar. „Der BUND fordert vom Land Sachsen-Anhalt ein umsetzungsreifes Konzept, um sicherzustellen, dass solche Unfälle folgenlos bleiben. Dabei dürfen bestehende Anlagen nicht ausgenommen werden.“

Der BUND Sachsen-Anhalt bekräftigt seine Forderung, die Interessen des Natur- und Umweltschutzes in den Genehmigungsphasen für solche Anlagen deutlich höher anzusiedeln. Höchste Sicherheitsstandards müssen in Kauf genommen werden. Denn laut EU-Recht (Wasserrahmenrichtlinie) soll die chemische Situation des Grundwassers und die ökologische Situation der Oberflächengewässer in einen guten Zustand gebracht werden. Doch werden jegliche Bemühungen konterkariert, wenn Anlagen geplant werden, die durch den erhöhten Gülleeintrag auf Ackerflächen Grundwasser verschmutzen sowie Bäche und Flüsse mit Nährstoffen belasten.

Der BUND fordert weiterhin, die willkürliche Festlegung von Gewässerrandstreifen im Landeswassergesetz auf 5 bis 10 Meter dadurch zu ergänzen, dass diese Streifen so breit sind, dass nachweislich der anthropogene Nähr- und Schadstoffeintrag in ein Gewässer auf 0 minimiert wird. Zusätzlich müssen unsere Gewässer in der Lage sein, Nährstoffe auf einem kurzem Fließweg vollständig umzuwandeln, also sich selbst schnell zu reinigen. Dies wäre neben notwendigen Sicherheitsvorkehrungen an Biogasanlagen eine zusätzliche Maßnahme, unsere wertvollen Gewässer zu schützen. 

Rückfragen: Christian Kunz, stellvertretender Landesvorsitzender des BUND Sachsen-Anhalt, Mobil: 0171 - 106 92 56

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