BUND Sachsen-Anhalt

BUND fordert: Inhalte des Volksbegehrens „Artenvielfalt - Rettet die Bienen!“ in Bayern auch in Sachsen-Anhalt umsetzen

21. Februar 2019 | BUND, Klimawandel, Lebensräume, Naturschutz, Umweltgifte, Wildbienen

Vergangene Woche hatte der Naturschutz in Bayern einen großen Erfolg zu verzeichnen. Laut vorläufigem amtlichen Ergebnisses haben mit 18,4 Prozent 1,7 Millionen der wahlberechtigten bayerischen Bürger ein Volksbegehren zum Erhalt der Artenvielfalt unterschrieben. Der BUND fordert die Politik auf, auch in Sachsen-Anhalt entsprechende Gesetze voranzutreiben.

Der Erfolg des Volksbegehrens „Artenvielfalt - Rettet die Bienen!“ in Bayern hat deutlich gemacht, dass es in der Gesellschaft einen breiten Konsens für den Erhalt der Artenvielfalt und mehr Naturschutz gibt. Die in den letzten Jahren deutlich gewordenen Zahlen zum Rückgang der Insekten in der Landschaft sind dramatisch. Ganze Nahrungsnetze drohen durch den Ausfall der Insekten zu zerreißen mit unabsehbaren Folgen für die auf Insekten als Nahrungsquelle angewiesenen Tierarten und letztlich auch den Menschen.

„Wir werden als BUND Sachsen-Anhalt den weiteren Fortgang dieses Volksbegehrens in Bayern sehr aufmerksam verfolgen und auch entsprechende Forderungen an die Politik in Sachsen-Anhalt richten“ betont Ralf Meyer als BUND Landesvorsitzender.

Das bayerische Volksbegehren setzt bei den Hauptursachen an und fordert den Gesetzgeber auf die Rahmenbedingungen für den Erhalt der Artenvielfalt zu verbessern und zugleich Anreize für mehr Ökologie in der Landwirtschaft zu schaffen. Denn die Landwirtschaft hat als Hauptnutzer von weit über 50 % der Fläche Sachsen-Anhalts einen maßgeblichen Einfluss auf die Artenvielfalt im Offenland. Falsche Anreize haben hier eine Entwicklung eingeleitet, die einseitig zu Lasten der Artenvielfalt gegangen ist.

Zentrale Inhalte des Volksbegehrens sind daher auf eine Verbesserung der Rahmenbedingungen sowie mehr Verbindlichkeit für den Erhalt der Artenvielfalt ausgerichtet. Dazu zählen u.a.: eine Erhöhung des Anteil an ökologische bewirtschafteten Flächen, die ökologische Aufwertung von Grünland, insbesondere durch Erhöhung des Anteils an Blütenpflanzen, als eine der zentralen Voraussetzungen für den Erhalt von Insekten in der Landschaft, das Verbot eines Umbruchs von Dauergrünland zu Acker, die verbindliche Festschreibung eines Biotopverbundes sowie die Ausweisung von Gewässerrandstreifen und eine Einschränkung des Einsatzes von Pestiziden.

Zur Erreichung dieser Ziele wird der Gesetzgeber im Volksbegehren aufgefordert attraktive Anreize für die Landnutzer zu schaffen um diese Ziele auf freiwilliger Basis durch gut dotierte Angebote zu erreichen. Dies stärkt zugleich die Betriebe und erhält Wertschöpfung im ländlichen Raum.

„Die Rezepte zum Stopp des Rückgangs der Artenvielfalt in Deutschland sind seit langem bekannt und in zahlreichen Modellprojekten erprobt. Es geht jetzt darum dies in großem Stil in der Fläche umzusetzen, um den Verlust der Artenvielfalt aufzuhalten“ so das Fazit von Dieter Leupold, stellvertretender Landesvorsitzender des BUND.

Aus Sicht des BUND Sachsen-Anhalt ist es dazu unerlässlich die Angebote für attraktive Agrarumweltmaßnahmen deutlich zu erweitern. Dabei ist es zwingend erforderlich vom Gießkannenprinzip weg zu kommen, sondern die Gelder auf erfolgsversprechende Maßnahmen zu konzentrieren und entsprechend attraktiv auszustatten. Ergänzt werden muss dies durch eine flächendeckende Beratung, um einen sinnvollen Einsatz der Steuergelder zu gewährleisten. Hierbei muss das Prinzip gelten „öffentliche Gelder nur für öffentliche Leistungen“.

„Wir stehen vor gewaltigen Herausforderungen, wenn es ernsthaft darum gehen soll, den Verlust der Artenvielfalt in Sachsen-Anhalt zu stoppen“ so das abschließende Fazit von Ralf Meyer.

Für Rückfragen:

Dipl. Biol. Dieter Leupold
stv. Landesvorsitzender BUND Sachsen-Anhalt e.V. & Projektleiter Grünes Band

Mobil: 0151/12558830, e-mail: gruenesband(at)bund-sachsen-anhalt.de 

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