BUND fordert mehr Naturschutz in Sachsen-Anhalt

24. November 2024 | BUND, Flüsse & Gewässer, Gesellschaft, Grünes Band, Kreisgruppen, Lebensräume, Moore, Naturschutz, Umweltbildung, Wälder, Wildkatze

Die Landesdelegiertenversammlung des BUND Sachsen-Anhalt e.V. fordert vor dem Hintergrund der EuGH-Verurteilung Deutschlands von der Landesregierung Sachsen-Anhalts, insbesondere vom Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt mehr Anstrengungen im Naturschutz. Vor allem der Fördermittel-Stopp für den Naturschutz für die Jahre 2025 und 2026 müsse aufgehoben werden.

Der Doppelhaushaltsentwurf 2025/26 der Landesregierung beinhaltet die Streichung der Fördermittel für Naturschutzvorhaben. Insbesondere die Kofinanzierung zur Umsetzung von Natura 2000 vorgesehenen Programme wie dem ELER-Topf sollen komplett auf Null reduziert werden. Dies führt zu Verstößen gegen europäisches Recht, denn mithilfe der Gelder werden durch Naturschutz- und Landschaftspflegeverbände wichtige naturschutzfachliche Pflichtaufgaben des Landes umgesetzt.

Dieter Leupold, stellv. Landesvorsitzender des BUND Sachsen-Anhalt e.V.:
„Wir fordern die Abgeordneten des Landtags sowie Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann dazu auf, diese Kürzungen im Naturschutz zurückzunehmen. Angesichts des rapiden Rückgangs der Biodiversität ist es nur folgerichtig, dass die Anstrengungen im Naturschutz sogar verstärkt werden müssen.“
Notwendige Maßnahmen im Naturschutz sind zum Beispiel, Lebensräume zu erhalten oder wiederherzustellen sowie selten gewordene Arten zu schützen und Gefährdungen zu reduzieren. Auch zur Erreichung von Klimazielen leisten Naturschutzmaßnahmen einen erheblichen Beitrag, indem CO₂ natürlich gebunden wird. Die Streichung der finanziellen Mittel erschwert und schwächt die Arbeit der betroffenen Verbände, deren Fachpersonal abzuwandern droht.

„Mit den geplanten Mittelkürzungen, insbesondere für die Förderinstrumente zur Umsetzung von Natura 2000, verstößt das Land Sachsen-Anhalt bewusst gegen europäische Rechtsverpflichtungen und reiht sich damit in eine unrühmliche Liste anderer Staaten ein, auf die ansonsten gerne mit dem Finger gezeigt wird“, so Leupold weiter.


Erst am 14. November 2024 entschied der Europäische Gerichtshof, dass die Bundesrepublik Deutschland systematisch und anhaltend gegen europäisches Recht verstößt, da der FFH-Lebensraumtyp der Mähwiesen nicht ausreichend erhalten wird. In vielen der europarechtlich geschützten Natura 2000 Gebiete in Deutschland ist eine dramatische Abnahme dieser Lebensraumtypen zu verzeichnen. Insgesamt hat sich ihre Fläche halbiert.

Zum unzureichenden Schutz von FFH-Lebensräumen passt auch der brisante Antrag der Firma Knauf, Probebohrungen für eine mögliche Gipsförderung im Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz durchzuführen. Ein Gipsabbau in diesem Gebiet würde nicht nur ein einzigartiges Schutzgebiet massiv bedrohen, sondern auch einen europaweit geschützten Lebensraum unwiederbringlich zerstören.



Hintergrund



Kontakt
Christian Kunz, Landesgeschäftsführer BUND Sachsen-Anhalt e.V., Tel. 0391 5630 7814
Mobil: 0171 1069256, E-Mail: christian.kunz(at)bund-st.de

Dieter Leupold, stellvertretender Vorsitzender des BUND Sachsen-Anhalt e.V.
Mobil: 0151 12558830, E-Mail: gruenesband(at)bund-sachsen-anhalt.de

Pressestelle des BUND-Landesverbandes:
Luisa Littich, Mobil: 0151 23537190, E-Mail: luisa.littich(at)bund-st.de

Alle unsere Pressemitteilungen finden Sie unter www.bund-sachsen-anhalt.com/service/presse/
Informationen zur Datenverarbeitung nach DSGVO finden Sie unter www.bund.net/datenschutz

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb