BUND Sachsen-Anhalt

Genehmigung für Schweinemastanlage Gerbisbach ist rechtswidrig

27. Februar 2019 | BUND, Landwirtschaft, Kreisgruppen

Pressemitteilung 27. Februar 2019

BUND-Klage vor dem Verwaltungsgericht Halle erfolgreich

Das Verwaltungsgericht Halle hat mit Urteil vom 26.2.2019 die Genehmigung für die Schweinemastanlage in Gerbisbach für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Das Gericht folgt damit weitgehend dem Klageantrag des BUND Sachsen-Anhalt. Ob die vom Gericht festgestellten Fehler der Genehmigung repariert werden können, ist offen. Das Verfahren wird außerdem voraussichtlich in die zweite Instanz gehen.

Der BUND Sachsen-Anhalt hatte mit Unterstützung der Bürgerinitiative Gerbisbach gegen die Genehmigung der Schweinemastanlage Gerbisbach geklagt. Die Genehmigung für rund 20.000 Schweinemastplätze und 7500 Ferkelplätze war bereits im Jahr 2009 vom Landesverwaltungsamt erteilt worden. Auf eine erste Klage des BUND hin hatten sowohl das Verwaltungsgericht Halle als auch das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt die Klagebefugnis des BUND verneint. Erst das Bundesverwaltungsgericht hatte dann dem BUND Recht gegeben und ihm seine Klagerechte zugestanden. Aufgrund dessen war das Verfahren zur erneuten Verhandlung aus Leipzig nach Halle zurückverwiesen worden. In diesem Verfahren fand nun am 26.2.2019 die mündliche Verhandlung statt.

Mit dem gestrigen Urteil des Verwaltungsgerichts Halle wird die Genehmigung für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Eine solche Feststellung bedeutet, dass die Genehmigung noch nicht endgültig aufgehoben ist. Der Genehmigungsinhaber kann versuchen, die vom Gericht festgestellten Mängel zu beheben. Ob ihm dies gelingt, ist allerdings völlig offen.

Rechtsanwalt Peter Kremer, der den BUND in dem Verfahren vertreten hat, geht stark davon aus, dass die Mängel in der Genehmigung nicht behoben werden können und diese damit endgültig aufgehoben wird: „Angesichts der zahlreichen und gravierenden Mängel, die bei der mündlichen Verhandlung zur Sprache kamen, dürfte die sehr hoch sein. Der Betreiber der Schweinemastanlage müsste aktuelles geltendes Recht einhalten, und die Anforderungen insbesondere aus dem Naturschutzrecht haben sich deutlich verschärft.“

Der Landesvorsitzendes des BUND Sachsen-Anhalt, Ralf Meyer, zeigt sich über das Urteil erfreut: „Die Entscheidung ist ein weiterer Baustein im Bemühen des BUND, gegen die tierquälerische Massentierhaltung vorzugehen. In Sachsen-Anhalt muss auch künftig mit starkem Gegenwind gerechnet werden.“

Große Freude herrscht bei der Bürgerinitiative Gerbisbach. Ihre Sprecherin, Gabriele Wolf, resümiert, dass der lange Kampf nun das erste Mal zu einem greifbaren Ergebnis geführt hat. „Wir werden das Verfahren gegen die Schweinemastanlage auch weiter vorantreiben. Unser Ziel ist es, dass die Anlage stillegelegt wird. Das Urteil von gestern ist ein großer Schritt in diese Richtung. Wir danken allen Unterstützerinnen und Unterstützern aus der Region, die uns organisatorisch und finanziell zur Seite gestanden haben. Wir haben auch weiterhin einen langen Atem, darauf kann sich der Schweinemäster einstellen.“

Rückfragen:

Ralf Meyer, Landesvorsitzender des BUND Sachsen-Anhalt e.V., mobil: 0163-290 1803, E-Mail: ralf.meyer(at)bund-halle.de

Frau Gabriele Wolf, Bürgerinitiative Gerbisbach: 03537-215699

RA Peter Kremer: 030-28876783, E-Mail: kremer@kremer-werner.de 

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