BUND Sachsen-Anhalt

Gerichtsverhandlung zur geplanten Biogasanlage: Voller Erfolg für BUND und Bürgerinitiative gegen die Tierreste-Vergärung Webau

19. Mai 2020 | BUND, Kreisgruppen, Landwirtschaft

Am 14.05.2020 fanden die mündlichen Verhandlungen zur Biogasanlage Webau (Tierreste-Vergärung) am Verwaltungsgericht Halle statt. Die Klagen der Biogas Webau UG gegen die Rücknahme der Genehmigung und die Ablehnung der Fristverlängerung wurden dabei beide abgewiesen. Durch die jahrelangen Einsatz der BUND Ortsgruppe Hohenmölsen der Bürgerinitiative gegen die Tierreste-Vergärung Webau ist es gelungen, den Bau dieser Anlage vorerst zu verhindern und damit die von ihr ausgehenden Umweltbeeinträchtigungen und gesundheitlichen Gefahren für die Menschen abzuwenden.

„Ein voller Erfolg nach jahrelangem Kampf“, sagt Diana Harnisch, stellvertretende Vorsitzende der BUND Kreisgruppe Burgenlandkreis. „Das ist dem Durchhaltevermögen und dem tatkräftigen Wirken der Mitglieder des BUND in Hohenmölsen und der Bürgerinitiative zu verdanken.“

Das Gericht verwies bei seiner Entscheidung unter anderem auf die nicht rechtmäßig erteilte Genehmigung aus dem Jahr 2016, da die Beteiligung der Öffentlichkeit auf Grund der nur unvollständig ausgelegten Unterlagen nicht ordnungsgemäß erfolgt sei. Hinzu kommen Überschreitungen der Grenzwerte bei Lärm sowie eine ungenügende Einhaltung zur Verhinderung von Störfällen und der daraus resultierenden Abwehr von schädlichen Umwelteinwirkungen.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Aus diesem Grund werden der BUND in Hohenmölsen und die Bürgerinitiative weiterhin das Geschehen verfolgen und alles tun, um im Sinne der Bürger zu handeln.

Rückblick:

Im Jahr 2016 wurde der Biogas Webau UG die immissionschutzrechtliche Genehmigung für den Bau der Anlage mit Auflagen erteilt. Gegen diese Genehmigung klagte der BUND Sachsen-Anhalt als Umweltschutzverband auf Grund eklatanter Mängel in den Antragsunterlagen. In der Klagebegründung und eines vorgelegten Störfallgutachtens konnten substantielle Fehler nachgewiesen werden.

Der Aufforderung des Landesverwaltungsamtes die Antragsunterlagen zu ergänzen kam der Vorhabenträger aber nicht nach. Daraufhin nahm das Landesverwaltungsamt im Mai 2018 die erteilte Genehmigung zurück und lehnte den ursprünglich gestellten Genehmigungsantrag ebenso wie einen Fristverlängerungsantrag des Vorhabenträgers ab.

Gegen diese Entscheidungen reichte der Investor jedoch seinerseits Klage ein.

Am 14.05.2020 fanden die mündlichen Verhandlungen zu allen drei Klageverfahren – BUND Sachsen-Anhalt e.V. versus Landesverwaltungsamt und zwei Verfahren Biogas Webau UG versus Landesverwaltungsamt – am Verwaltungsgericht Halle statt.

Rückfragen:

Diana Harnisch, stellv. Vorsitzende BUND Kreisgruppe Burgenlandkreis und Sprecherin BUND Ortgruppe Hohenmölsen, mobil: 0177 24 33 235, diana-harnisch(at)t-online.de

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