BUND Sachsen-Anhalt

Gewässerschutz in Sachsen-Anhalt

21. Juni 2021 | BUND, Flüsse & Gewässer, Naturschutz, Umweltgifte

EU-Vorgaben sollen für viele Gewässer erst nach 2045 erreicht werden – die Finanzierung fehlt

Magdeburg. Deutschland verstößt gegen europäische Vorgaben zum Gewässerschutz. Nach den Plänen der zehn Bundesländer im Einzugsgebiet der Elbe werden bis 2027 anders als vorgeschrieben nur wenige Gewässer in einen guten ökologischen Zustand versetzt, kritisiert der Landesverband Sachsen-Anhalt des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in seiner Stellungnahme zur europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Für viele Seen und Flüsse – wie beispielsweise für die Elbe – wird die Zielerreichung bis ins Jahr 2045 oder gar darüber hinaus verschoben. Dies verstößt gegen geltendes EU-Recht. Der BUND verlangt von Sachsen-Anhalt daher wesentliche Nachbesserungen der behördlichen Planungen.

Christian Kunz, BUND-Landesgeschäftsführer: „In Sachsen-Anhalt befinden sich 95 Prozent der Gewässer im schlechten Zustand. Das Land hat sich zwar vorgenommen, die dafür notwendigen Maßnahmen bis 2027 zu beginnen. Jedoch sind dafür bis 2027 nur 43,5 Millionen Euro vorgesehen. Das reicht bei weitem nicht aus. Nach den Schätzungen im Bewirtschaftungsplan[1] würden ca. 900 Millionen Euro benötigt. Hier klafft eine riesige Lücke.“

Die Landesregierung in Sachsen-Anhalt muss dringend nachbessern und die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung stellen. Die Lebensgrundlage Wasser wird gefährdet, wenn die Umsetzung des Gewässerschutzes verschleppt wird. Die Herausforderungen wachsen zudem mit der Klimakrise. Die Dürre der letzten Jahre hat deutlich gemacht, dass wir uns bereits mitten in einer Gewässerkrise befinden.

Der Umgang mit Wasser muss sich an diese alarmierenden Entwicklungen anpassen. Die Landschaft darf nicht weiter durch Meliorationsgräben und Drainagen entwässert werden. Der natürliche Wasserrückhalt in Feuchtgebieten wie Mooren und Auen muss gestärkt werden. Hier werden große Mengen CO2 als Kohlenstoff gespeichert – das wirkt der Klimaerwärmung entgegen. Die unnatürliche Tiefenerosion der Elbe muss gestoppt und umgekehrt werden. Sie entzieht der Landschaft das Wasser und gefährdet damit den Bestand des UNESCO-Welterbes Dessau-Wörlitzer Gartenreich und die wertvollen Hartholzauen in Sachsen-Anhalt.

Iris Brunar, stellvertretende BUND-Landesvorsitzende: „Es bleibt unklar, wie die Tiefenerosion gestoppt werden soll. Die Planungen bleiben im Bezug auf die Elbe-Schifffahrt und deren Folgen für die Elbe und ihre Auen vage. Nur auf einer Länge von ca. 10 Kilometern werden an der freifließenden Elbe Maßnahmen geplant, um die durch die Schifffahrt verursachten Schäden zu beseitigen. Das entspricht weniger als 1 % der Gesamtuferlänge der Elbe. Weitere Maßnahmen werden nicht genauer beziffert. Eine Analyse der Wirtschaftlichkeit zur Elbe-Schifffahrt wurde gar nicht erst vorgelegt, so bleibt die Öffentlichkeit über Kosten, Nutzen und Schäden im Dunklen.“

Der BUND-Sachsen-Anhalt hat ausführliche Stellungnahmen abgeben. Der Umweltverband macht zudem Vorschläge, wie der gute ökologische Zustand an Flüssen, Seen und für das Grundwasser erreicht werden kann.

Links zu den Stellungnahmen:

Flussgebiet Elbe: https://www.bund-sachsen-anhalt.com/service/publikationen/detail/publication/stellungnahme-wrrl/

Bundesweit: www.bund.net/stellungnahme-wrrl

Weitere Informationen zur Wasserrahmenrichtlinie:

Zur Wasserrahmenrichtlinie, der europäischen Richtlinie zum Gewässerschutz: https://www.bund.net/fluesse-gewaesser/wasserrahmenrichtlinie/

Zur EU-Beschwerde zur Wasserrahmenrichtlinie von BUND und NABU, in der schon viele der Defizite beschrieben wurden: https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/fluesse/fluesse_wrrl_eu-beschwerde.pdf

BUND-Gewässerreport 2018: https://www.bund.net/service/publikationen/detail/publication/bund-gewaesserreport-2018/

Kontakt:

Christian Kunz, Landesgeschäftsführer, mobil: 0171 – 106 9256, E-Mail: christian.kunz(at)bund-st.de

Iris Brunar, stellvertretende Landesvorsitzende, mobil: 0178 – 163 0204, E-Mail: iris.brunar@bund.net

 


[1] BWP, S.271

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