BUND Sachsen-Anhalt

Grundsatzentscheidung für die Umwelt

19. Dezember 2019 | BUND, Massentierhaltung, Naturschutz

Bundesverwaltungsgericht: BUND hat erweiterte Klagerechte

In einer mit Spannung erwarteten Grundsatzentscheidung hat das höchste deutsche Verwaltungsgericht die Klagerechte von Umweltverbänden gestärkt. Künftig kann auch die Verlängerung von Genehmigungen gerichtlich überprüft werden. Im konkreten Fall ging es um eine Hühnermastanlage in Sachsen-Anhalt.

Umweltverbände können bestimmte Behördenentscheidungen, in denen es um Umweltbelange geht, vor Gericht anfechten. Unklar war bisher, ob auch Verlängerungen befristeter Genehmigungen darunter fallen. Mehrere Oberverwaltungsgerichte hatten dies unterschiedlich beurteilt. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) stellte nun klar: Auch derartige Verlängerungsentscheidungen unterliegen der gerichtlichen Kontrolle.

In dem vom BVerwG entschiedenen Fall ging es um eine Genehmigung für eine Hühnermastanlage im Altmarkkreis Salzwedel aus dem Jahr 2013. Die Behörde, das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, hatte die Geltungsdauer der Genehmigung mehrfach verlängert. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Sachsen-Anhalt (BUND) hatte diese Verlängerungen vor Gericht angegriffen. Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg (OVG) war der Ansicht, dass der BUND kein Klagerecht hat. Das BVerwG hat dies jetzt korrigiert und bundesweit festgelegt, dass auch Verlängerungen vor Gericht gebracht werden können.

Die entschiedene Frage, die auf den ersten Blick wie eine bloße Formsache klingt, ist von großer Bedeutung. Oft verändern sich die Umstände, unter denen eine Genehmigung erteilt werden darf.  Genehmigungen, die vor einigen Jahren erteilt wurden, wären nach aktuellem Recht oft nicht mehr möglich. Die Behörden müssen jetzt damit rechnen, dass diese Frage häufiger überprüft wird.

Der Vorsitzende des BUND Sachsen-Anhalt, Ralf Meyer, begrüßt die Entscheidung. „Bisher wurden Fristverlängerungen häufig quasi automatisch erteilt. Das hat jetzt ein Ende: Künftig können wir die Ämter zwingen, die Einhaltung umweltschützender Vorschriften auch bei solchen Entscheidungen zu prüfen. Der Umweltschutz gewinnt dadurch erheblich an Bedeutung.“

Ob die Hühnermastanlage in Schenkenhorst bei Gardelegen gebaut werden darf, ist derzeit völlig offen. Das OVG Magdeburg hatte bereits im Sommer 2018 bestgestellt, dass die Genehmigung rechtswidrig ist. Die Hühnermäster bekamen aber die Gelegenheit eingeräumt, diese Fehler zu reparieren. Mit der heutigen Entscheidung des BVerwG  werden die Hürden für eine solche Fehlerreparatur noch einmal deutlich verschärft.

Ralf Meyer weiter: „Ohne das Engagement der Bürgerinnen und Bürger vor Ort wären wir nicht so weit gekommen. Die Verbände brauchen diese Unterstützung. Der Fall zeigt: Der Einsatz der Zivilgesellschaft für die Umwelt und gegen die industrielle Tierhaltung lohnt sich.“

https://www.bverwg.de/de/pm/2019/96

Für Rückfragen:

Rechtsanwalt Peter Kremer, Tel.: 030 28876783

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