BUND Sachsen-Anhalt

Vergleichsvorschlag zur A 14: BUND erkämpft umfangreiche Verbesserungen für Anwohner und Natur

06. August 2019 | BUND, Lebensräume, Mobilität

6. August 2019: Am heutigen Dienstag einigten sich das Land Sachsen-Anhalt und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Sachsen-Anhalt (BUND) auf einen Vergleichsvorschlag zur A 14, der dem Bundesverwaltungsgericht vorgelegt werden soll. Damit würde ein jahrelanger Rechtsstreit endgültig beigelegt. In Verhandlungen gelang es dem Umweltverband, das Land zu umfangreichen zusätzlichen Schutzmaßnahmen für Anwohner und Natur zu verpflichten. Trotz dieser positiven Maßnahmen hält der BUND an seiner grundsätzlich ablehnenden Haltung zur A 14 fest.  

 „Ein Schwerpunkt der Verhandlungen mit dem Land war der unzureichende Lärmschutz“, erläutert Ralf Meyer, Landesvorsitzender des BUND Sachsen-Anhalt. „Wir konnten jedoch für die Menschen vor Ort zusätzliche Schutzmaßnahmen durchsetzen, die über den gesetzlichen Anspruch hinausgehen.“
Bei Röthenberg wird der Lärmschutzwall um 200 m verlängert, bei Mose wird eine 500 m lange Lärmschutzwand in die Planung aufgenommen. Im Bereich der Elbtalquerung  werden neben dem geplanten Lärmschutz auf der Elbbrücke und der Lärmschutzwand bei Geestgottberg die Lärmschutzwände bei Märsche beiderseits um je 300 m verlängert. Zudem richtet das Land einen Fond von 150.000,- € ein, aus welchem Anwohner der Trasse von 10 Ortschaften beispielsweise den Einbau von Schallschutzfenstern finanzieren können. 
 
„Der Vergleichsvorschlag sieht außerdem in der Elbtalaue als Kompensation umfangreiche Aufwertungen der Auenlebensräume auf einer Fläche von 125 Hektar vor, vorzugsweise in Form einer Ausdeichung“, so der stellvertretende Landesvorsitzende Dieter Leupold. „Damit wird zudem der Hochwasserschutz der Elbanlieger deutlich verbessert.“ 
 
„Unser ursprüngliches  Ziel – statt einer Autobahn nur die bestehende B 189 zu erweitern – ist auf dem Rechtsweg nicht durchsetzbar“, bedauert Meyer und betont, dass der BUND die Autobahn A14 immer noch für ein überdimensioniertes Projekt halte, für das der verkehrliche Bedarf nicht vorhanden sei. Die aktuelle Verkehrsprognose zur A 14 bestätige dies. Darin seien die Zahlen um rund ein Drittel nach unten korrigiert worden. Mit dem Vergleichsvorschlag sei es dem BUND gelungen, unter den gegebenen Rahmenbedingungen das Optimum für Mensch und Natur herauszuholen. 
 
„Insgesamt werden die Störungen für Mensch und Natur in ganz erheblichem Umfang reduziert. Angesichts der umfangreichen Defizite, die unsere Anwältin Dr. Franziska Heß von der Kanzlei Baumann Rechtsanwälte im Verfahren vorgetragen hat, war es aus unserer Sicht aber auch notwendig, dass ein solches umfassendes Gesamtpaket geschnürt wird, das für mehr Schutz von Mensch und Natur sorgt. Mit dem nun vereinbarten Vergleichsvorschlag ist uns dies gelungen“, resümiert der BUND-Landesvorsitzende abschließend.  
 
 
Rückfragen: Ralf Meyer, Landesvorsitzender des BUND Sachsen-Anhalt e.V. mobil: 0163-290 1803; ralf.meyer@bund-halle.de 


 
Die durchgesetzten Verbesserungen im Vergleichsvorschlag

1. Zusätzlicher aktiver Lärmschutz Lärmschutzwand für Mose ca. 500 m Lärmschutzwall Röthenberg 200m länger Lärmschutzwände bei Märsche beiderseits 300m länger 
 
2. Zusätzlicher passiver Lärmschutz (Landesfond von 150.000,- €) für Jersleben, Samswegen, Döbbelin, Tornau, Schernikau, Billerbeck, Schlieksdorf, Drüsedau, Vielbaum 
 
3. Zusätzliche Maßnahmen in der Elbaue auf 125 ha (VKE 3.1./3.2a) Schaffung von zusätzlicher Überflutungs-/Retentionsfläche an der Elbe durch Deichrückverlegung, über die bisher geplanten Maßnahmen zur Deichrückverlegung hinaus, zur Verbesserung des Hochwasserschutzes für die Elbanlieger sowie         Aufwertung/Neuschaffung von Auenlebensräumen 
 
4. Zusätzliche Flächen zur Kompensation der Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten (VKE 1.5., 2.1., 2.2.) auf 40 ha

5. Natura 2000 und Artenschutz in der VKE 1.1. ergänzende Vereinbarung zwischen BUND und Land 
 
6. Artenschutz
6.1. Amphibien in VKE 1.1., 1.5., 2.1., 2.2. - neue Fangzaunkartierung, einvernehmliche Ableitung zusätzlicher Schutzmaßnahmen wie stationäre Leiteinrichtungen und Durchlässe
6.2. Zauneidechse VKE 1.1. - Schaffung von Ersatzlebensräumen
6.3. Libellen VKE 1.1. - Neukartierung, Kollisionsschutzwände
6.4. Fledermäuse und Vögel VKE 1.1. und 1.5. - Korrektur von Vermeidungsmaßnahmen, Feldlerche- Revierkartierung und Ausweisung von Ausgleichsflächen
6.5. Feldhamster VKE 1.1. - Neukartierung des nördlichsten Vorkommens Sachsen-Anhalts Umsiedlungsflächen 1:1, Vermeidung der Verinselung (Leiteinrichtungen und Tunnel) 

7.
17 zusätzliche trassenbegleitende Begrünungen für Landschaftsbild VKE 1.5, 2.1, 2.2      

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