BUND Sachsen-Anhalt

Verhandlungstermin im Verfahren der Biogasanlage (Tierreste-Vergärung) Webau

06. Mai 2020 | BUND, Kreisgruppen, Landwirtschaft

Seit mittlerweile sechs Jahren sind die BI gegen den Bau der TierresteVergärungsanlage und die BUND Ortsgruppe Hohenmölsen bestrebt, den Bau dieser Anlage wegen der von ihr ausgehenden Umweltbeeinträchtigungen und  gesundheitlichen Gefahren für die Menschen in der Region zu verhindern. Im Jahr 2016 wurde der Biogas Webau UG dennoch die immissionschutzrechtliche  Genehmigung für den Bau mit Auflagen erteilt. Gegen diese Genehmigung klagte der BUND Sachsen-Anhalt als Umweltschutzverband. 
 
Im Verlauf des Klageverfahrens wurden die Antragsunterlagen aufgrund der Klagebegründung des BUND und eines von ihm vorgelegten Störfall-Gutachtens durch die zuständige Behörde noch einmal geprüft und eklatante Mängel in den Antragsunterlagen nachgewiesen, die mindestens ein ergänzendes Verfahren  - mit Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich machten. Der Aufforderung des Landesverwaltungsamtes die Antragsunterlagen zu ergänzen kam der Vorhabenträger aber nicht nach. 
 
Deshalb nahm das Landesverwaltungsamt im Mai 2018 die erteilte Genehmigung zurück und lehnte den ursprünglich gestellten Genehmigungsantrag ebenso wie einen Fristverlängerungsantrag des Vorhabenträgers ab. 
 
Gegen diese Entscheidungen reichte der Investor jedoch seinerseits Klage ein.  

Am 14.05.2020 um 10.00 Uhr finden nun die mündlichen Verhandlungen zu allen drei Klageverfahren (BUND Sachsen-Anhalt e.V. versus Landesverwaltungsamt und 2x Biogas Webau UG versus Landesverwaltungsamt) zum gleichen Termin am Verwaltungsgericht Halle statt. 
 
Der rechtliche Beistand des BUND Sachsen-Anhalt e.V. sowie Vertreter des BUND werden hierbei alles dafür tun, eine Entscheidung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger und der Umwelt herbeizuführen. 
 
 
Für Nachfragen: Diana Harnisch stellv. Vorsitzende BUND Kreisgruppe Burgenlandkreis Sprecherin BUND OG Hohenmölsen mobil: 0177 24 33 235 diana-harnisch@t-online.de  

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