Der Landesgeschäftsführer des BUND, Christian Kunz: „Die Bundeswehr erfüllt wichtige Aufgaben in der Bundesrepublik, trotzdem muss auch sie sich an Gesetze halten. Ihr Vorgehen verstößt nach unserer Auffassung gegen europäisches Naturschutzrecht. Ein 23.000 Hektar großes Schutzgebiet einzuzäunen, ist ein gravierender Eingriff und gefährdet das FFH-Gebiet. Wanderungsbewegungen von wild lebenden Tieren werden unterbrochen, bei Waldbrand können Schalenwild und Wolf nicht flüchten.“
Die Bundeswehr hat anscheinend noch nicht mal die zuständigen Genehmigungsbehörden in Sachsen-Anhalt, vom Landkreis über das Landesverwaltungsamt bis hin zum Umweltministerium, in das erforderliche Verfahren einbezogen.
Der BUND konnte mit Unterstützung der Anwaltskanzlei Baumann zum 29.08.2022 einen Baustopp bei der Bundeswehr erwirken. Inzwischen liegt ein Gesprächsangebot der Bundeswehr vor, das der BUND gern annimmt.
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Christian Kunz
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