Ausführliche Stellungnahme zur WRRL des BUND

22. Juni 2021 | BUND, Umweltgifte, Naturschutz, Meere, Flüsse & Gewässer

Inhalt

Stellungnahme des Bund für Umwelt undNaturschutz e.V. (BUND) zum Stand der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland zu Beginn der dritten Umsetzungsperiode 2021 bis 2027.


Zielsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie von 2000 ist ein „guter ökologischer Zustand“ in allen Gewässern der Europäischen Union - und das spätestens bis 2027. Dieses Ziel wird nicht nur in Deutschland um Längen verfehlt. Die unzureichende Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist vor allem dadurch geprägt, dass es der Gewässerschutzpolitik in Deutschland nicht gelungen ist, für den notwendigen Rückenwind in der Gesellschaft zu sorgen. Von der ursprünglichen Aufbruchsstimmung zu Beginn des ersten von drei Umsetzungszyklen in den Jahren 2008/2009 ist nicht mehr viel übrig geblieben. Um erfolgreich zu sein, müsste die Gewässerschutzpolitik begeistern und damit mobilisieren. Dazu hätte die Wasserrahmenrichtlinie eigentlich die beste Vorlage geliefert: Die Richtlinie sieht nämlich in Art 14 vor, dass die Wasserwirtschaftsverwaltung die Beteiligung der „interessierten Kreise“ aktiv zu fördern hat. Tatsächlich müssen wir zu Beginn der dritten und letzten Umsetzungsperiode feststellen, dass die Umsetzung der Richtlinie in blutleeren Tabellen, in Technokratie und Bürokratismus erstarrt ist. Statt den Gewässerschutz von den Menschen her zu denken, wird der Gewässerschutz aus der Sicht der Verwaltung betrieben. Damit kann man keine „Follower“ hinter sich versammeln. Deshalb wird die Gewässerschutzpolitik von Status-quo-Bewahrern ausgebremst. Das ist deshalb fatal, weil der Klimawandel eigentlich zur größten Eile antreiben müsste. Wenn in der dritten Umsetzungsperiode von 2021 bis 2027 nicht die Klimaresilienz der Gewässer erreicht werden kann, werden 2027 viele Gewässer - und deren ökologische Vielfalt - verloren sein. Die hier vorliegende Stellungnahme beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit den strukturellen Defiziten im deutschen Gewässerschutz - beispielsweise damit, dass die Wasserwirtschaftsverwaltungen personell nicht gut aufgestellt sind. Da zudem der politische Wille zu einer erfolgreichen Gewässerschutzarbeit in den zuständigen Ministerien fehlt, ist auch zu wenig Unterstützung „von oben“ zu verspüren. Die strukturellen und politischen Schwächen führen letztlich dazu, dass bei den Fachthemen im Gewässerschutz kaum noch relevante Fortschritte zu erreichen sind. Diese Defizite werden in der vorliegenden Stellungnahme nur am Rande abgehandelt.

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