BUND Sachsen-Anhalt

Verbandsklagen

Auch in Sachsen-Anhalt steht den anerkannten Naturschutzvereinigungen die naturschutzrechtliche Verbandsklage zur Verfügung; flankiert von den Rechtschutzmöglichkeiten bei Verletzung von Beteiligungsrechten und den Möglichkeiten nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz seit dem Jahr 2006.

Damit kann auch der BUND gegen bestimmte Zulassungsentscheidungen die so genannte Verbandsklage erheben. Ohne eine direkte Betroffenheit nachweisen zu müssen, kann der BUND deshalb als „Anwalt für Umwelt und Natur“ auftreten.

Von dieser Möglichkeit macht der BUND sehr zurückhaltend und bewusst Gebrauch.  

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Ralf Meyer

Landesvorsitzender
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