Geplante Gesetz-Änderungen: Der Wolf gehört nicht ins Jagdrecht!

29. Januar 2026 | BUND, Wolf, Wälder, Naturschutz, Lebensräume

Mit der Rückkehr des Wolfs ist nach über 150 Jahren wieder ein großer Beutegreifer Teil unserer Kulturlandschaft. Seine Rückkehr wird einerseits als großer Erfolg des Naturschutzes gefeiert, andererseits sorgt er für hitzige Debatten bezüglich der Weidetierhaltung. Kaum eine andere Art polarisiert so stark zwischen Faszination und Ablehnung wie der Wolf.

 (Frank Koch)

Derzeit sorgen der Gesetzentwurf zur Änderung des Landesjagdgesetzes sowie die Novellierung des Bundesjagdgesetzes für hitzige Debatten. Beide Vorhaben sehen vor, den Wolf künftig dem Jagdrecht zuzuordnen. Dies lehnt der BUND Sachsen-Anhalt ab, da es zu problematischen Zuständigkeitsverschiebungen führt und den naturschutzrechtlichen Schutz des Wolfs schwächt.

Besonders kritisch sehen wir die politische Festlegung eines günstigen Erhaltungszustands des Wolfs in Teilen Deutschlands. Bundesweit stagniert die Population seit mehreren Jahren, damit fehlt die fachliche und juristische Grundlage für eine Bejagung und Bestandsreduktionen. Eine unkoordinierte Kombination aus Bejagung und Einzelentnahmen birgt zudem die Gefahr, Rudelstrukturen zu zerstören und würde höchstwahrscheinlich Nutztierrisse sogar erhöhen. Wir befürworten gezielte Entnahmen einzelner Wölfe dort, wo nachweislich zumutbarer Herdenschutz überwunden wurde.

Der Schlüssel zur Koexistenz von Wolf und Weidetier liegt aus unserer Sicht im Herdenschutz. Sachsen-Anhalt zeigt, dass dieser Ansatz wirkt: Trotz gestiegener Wolfsterritorien ist die Zahl der Übergriffe zuletzt auf den niedrigsten Stand seit neun Jahren gesunken. Auffällig ist, dass bei rund 40 Prozent der Risse kein ausreichender Herdenschutz vorhanden war – vor allem in der Hobbytierhaltung sowie bei Jungtieren. Hier besteht weiterhin Handlungsbedarf. 



In unserer Stellungnahme zur Novellierung des Landesjagdgesetzes unterstützen wir grundsätzlich den Versuch, Bundes- und Landesrecht aufeinander abzustimmen, sehen aber erhebliche Mängel. Wir fordern unter anderem:

- klare Zuständigkeiten bei den Naturschutzbehörden belassen,

- verbindliche Priorisierung des günstigen Erhaltungszustands,

- die bessere Koordinierung von gezielten Einzelentnahmen und Monitoring, 

- genetische Kontrollen bei der Entnahme von Wolf-Hund-Hybriden,

- permanentes Wolfsmonitoring in naturschutzfachlicher Verantwortung,

- sowie die uneingeschränkte Anwendung allgemein anerkannter jagdethischer und tierschutzgerechter Grundsätze
 

Unser Fazit: Herdenschutz, Monitoring und gezielte Einzelfalllösungen müssen Vorrang haben. Eine Jagd auf den Wolf ist weder fachlich notwendig noch rechtlich tragfähig.


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