BUND Sachsen-Anhalt

Änderung des Landeswassergesetzes sorgt für Verwirrung

26. Oktober 2023 | Naturschutz, Klimawandel, Flüsse & Gewässer

Anlässlich der Pressemitteilung des MWU Sachsen-Anhalt vom 24.10.2023 kommentiert Christian Kunz, Landesgeschäftsführer des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND):

„Wir freuen uns, dass das Umweltministerium nun endlich Schritte einleitet, um der bisher vorgeschrieben Entwässerung eine echte Wasserwirtschaft mit der Möglichkeit des Wasserrückhaltes in der Fläche entgegenzusetzen.

Verwundert sind wir jedoch, dass der Ausschluss von Stauanlagen nur für große Vorranggewässer wie Elbe und Saale genannt wird. Aus Sicht des BUND muss dies auch für kleinere Vorranggewässer gelten, die ebenfalls eine hohe ökologische Qualität und Bedeutung aufweisen. Viele dieser Gewässer unterliegen zudem nach der FFH- und Wasserrahmenrichtlinie einem Verschlechterungsverbot, sodass in diesen Gewässern Beeinträchtigungen der ökologischen Durchgängigkeit unzulässig sind.

Der BUND erwartet  daher, dass das Wassergesetz so verändert wird, dass einerseits dem dringenden Erfordernis nach einem verstärkten Rückhalt von Wasser in der Landschaft Rechnung getragen wird, andererseits aber auch die gewässerökologischen Anforderungen gleichfalls ausreichend berücksichtigt werden.“



Kontakt:

Christian Kunz, Landesgeschäftsführer BUND Sachsen-Anhalt e.V., Tel. 0391 5630 7814

Mobil: 0171 1069256, E-Mail: christian.kunz(at)bund-st.de

 

Pressestelle des Landesverbandes:

Luisa Littich, Mobil: 0151 23537190, E-Mail: luisa.littich(at)bund-st.de



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