„Wir freuen uns, dass das Umweltministerium nun endlich Schritte einleitet, um der bisher vorgeschrieben Entwässerung eine echte Wasserwirtschaft mit der Möglichkeit des Wasserrückhaltes in der Fläche entgegenzusetzen.
Verwundert sind wir jedoch, dass der Ausschluss von Stauanlagen nur für große Vorranggewässer wie Elbe und Saale genannt wird. Aus Sicht des BUND muss dies auch für kleinere Vorranggewässer gelten, die ebenfalls eine hohe ökologische Qualität und Bedeutung aufweisen. Viele dieser Gewässer unterliegen zudem nach der FFH- und Wasserrahmenrichtlinie einem Verschlechterungsverbot, sodass in diesen Gewässern Beeinträchtigungen der ökologischen Durchgängigkeit unzulässig sind.
Der BUND erwartet daher, dass das Wassergesetz so verändert wird, dass einerseits dem dringenden Erfordernis nach einem verstärkten Rückhalt von Wasser in der Landschaft Rechnung getragen wird, andererseits aber auch die gewässerökologischen Anforderungen gleichfalls ausreichend berücksichtigt werden.“
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