BUND Sachsen-Anhalt

Erweiterungsplan für Schweineställe in Düben vom Tisch

22. Juni 2023 | BUND, Nachhaltigkeit

BUND Sachsen-Anhalt gewinnt auch vor Bundesverwaltungsgericht.

 (L. Littich / Bund Sachsen-Anhalt e.V.)

Im Rechtsstreit um den Erweiterungsplan der Schweineställe in Düben/Coswig wies das Bundesverwaltungsgericht am Dienstag, 20.06.2023, die Revision der Schweinehaltung Düben GmbH gegen das Urteil des OVG Magdeburg vollumfänglich ab. Zuvor hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Normenkontrollklage gegen den Schweinestallbetreiber sowie die Stadt Coswig (Anhalt) aufgrund von Fehlern in einem Bebauungsplan vor dem Oberverwaltungsgericht gewonnen – das Gericht erklärte den Plan für unwirksam.

Auch Irena Gräwert von der Bürgerinitiative „Saustall Düben“ verfolgte den Urteilsspruch im Gericht: „Der lange Atem unserer Initiative hier vor Ort hat sich ausgezahlt. Wir sind alle sehr glücklich über den Erfolg im bereits sieben Jahre andauernden Rechtsstreit gegen die Erweiterung der Schweineställe.“
 

Ralf Meyer, Landesvorsitzender des BUND Sachsen-Anhalt freut sich über das Urteil des höchsten deutschen Verwaltungsgerichtes. Er gibt jedoch darüber hinaus zu bedenken: „Die Massentierhaltung mit ihren negativen Auswirkungen auf Mensch, Natur und Tierwohl muss generell zur Debatte gestellt werden – weg vom System Masse hin zu mehr Tierschutz, ökologischer Bewirtschaftung und Qualität.“   




Hintergrund:
2014 wurde das Bauleitverfahren auf Antrag der Schweinehaltung Düben GmbH durch die Stadt Coswig (Anhalt) eingeleitet und ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt, der die Erweiterung der Anlage um 2.500 Sauenplätze mit dazugehörenden Absatzferkeln und 3.500 Jungsauenaufzuchtplätze vorsah. Im Zuge der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans kam es zu zahlreichen Fehlern, weshalb der BUND Sachsen-Anhalt 2018 einen Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht in Magdeburg einreichte. 2021 schließlich entschied das Gericht zu Gunsten des BUND und erklärte den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für unwirksam. Die beklagte Stadt Coswig (Anhalt) akzeptierte das Urteil, während das Schweinehaltungsunternehmen „Schweinehaltung Düben“ in Revision ging. Diese wurde mit dem Urteil abgewiesen, die Kosten des Verfahrens trägt der Schweinemäster.
 

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