Probebohrungen im Gipskarst: BUND Sachsen-Anhalt erhebt Beschwerde gegen Beschluss des VG Halle (Saale) vor dem OVG Magdeburg

05. Februar 2025 | BUND, Gesellschaft, Flüsse & Gewässer, Harz, Kreisgruppen, Lebensräume, Naturschutz, Wälder, Suffizienz

Der BUND Sachsen-Anhalt hat heute vor dem OVG Magdeburg Beschwerde gegen den ablehnenden Teil des Beschlusses des VG Halle (Saale) erhoben.

Die Karstlandschaft im Südharz ist weltweit der einzige Gipskarst mit üppiger Bewaldung. Die Karstlandschaft im Südharz ist weltweit der einzige Gipskarst mit üppiger Bewaldung.  (Elke Blanke)

Mit der Beschwerde hat der BUND Sachsen-Anhalt auch auf die am 03.02.2025 vom Landkreis Mansfeld-Südharz erteilten Befreiungen von den Verboten der Landschaftsschutzgebietsverordnung reagiert und beantragt, das Oberverwaltungsgericht möge im Wege einer Zwischenverfügung die Fortsetzung der Bohrungen bis zu einer Entscheidung des Gerichts aussetzen.

Auf rund 50 Seiten hat sich der BUND Sachsen-Anhalt mit den Erwägungen des Verwaltungsgerichts Halle (Saale) auseinandergesetzt und insbesondere dargelegt, weshalb die Verbändebeteiligung fehlerhaft durchgeführt wurde, die Belange des Artenschutzes vom Verwaltungsgericht nicht außer Acht hätten gelassen werden dürfen, ebenso wie der Biotopschutz und die weiteren erforderlichen Befreiungen, welche der Landkreis Mansfeld- Südharz nun mit seinem Bescheid vom 03.02.2025 teilweise nachgeholt hat.

Der Landesgeschäftsführer, Christian Kunz führt aus: "Der BUND Sachsen-Anhalt wehrt sich auch weiterhin gegen das vom Landkreis und vom Verwaltungsgericht zugrunde gelegte überwiegende öffentliche Interesse an den Erkundungsbohrungen. Gerade angesichts des bloßen Untersuchungscharakters kann nicht auf die Rohstoffsicherung abgestellt werden ohne gleichzeitig den Eingriff in den Naturraum mit abzuwägen."

Parallel wehrt sich der BUND Sachsen-Anhalt gegen die Bohrungen auch im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens bei der Unteren Wasserbehörde. Hier hat der Landkreis auch fast einen Monat nach Einreichung des Widerspruchs noch immer nicht die Behördenakte übersendet.

 

Zur Petition: Stoppt den geplanten Gipsabbau – Rettet die Südharzer Karstlandschaft | innn.it


Spendenkonto:
BUND Sachsen-Anhalt e.V.
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE23 3702 0500 0001 7592 01
Verwendungszweck: Gipskarst schützen
 

Mehr Informationen: 

 

Kontakt:
BUND-Landesgeschäftsführer Christian Kunz, 0171 106 9256

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb