Dies kommentiert der BUND-Landesvorsitzende Ralf Meyer:
„Wir sind enttäuscht, dass weder Landesregierung, LAGB noch Neptune nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg (VG) von sich aus auf die Menschen vor Ort zugegangen sind und versucht haben, ab jetzt ein transparentes Betriebsplanverfahren zu gewährleisten. Nun wird erneut ein Gericht zu entscheiden haben. Wir sind zuversichtlich, dass das Oberverwaltunsgericht Sachsen-Anhalt (OVG) als nächst höhere Instanz die Einschätzung zur Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung bestätigen wird. Vor allem hoffen wir auf klare Worte zur Anwendung der EU-Quecksilberverordnung. Wichtig ist weiterhin, schnellstmöglich eine Auskofferung der Giftabfälle zu gewährleisten und diese einer externen Entsorgung zuzuführen.“
Der Streit um den Umgang mit Quecksilberabfällen in der Deponie Brüchau dauert seit Jahren an. Ursprünglich hatte das LAGB der Betreiberfirma Neptune die Beräumung der Grube mit externer Entsorgung des Deponats aufgegeben. Das OVG Magdeburg hatte diese Lösung als einzig zulässig bestätigt. Für viele unerwartet, änderte das LAGB seine Entscheidung mit Bescheid vom 14.08.2025 und erlaubte, die Abfälle an Ort und Stelle zu verkapseln. Dagegen hatte der BUND Sachsen-Anhalt, vertreten durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte aus Leipzig, geklagt. Das Hauptsacheverfahren ist noch anhängig. Im Eilverfahren hatte am 08.06.2026 das VG Magdeburg dem BUND Sachsen-Anhalt Recht gegeben und entschieden, dass der Planungswechsel nicht ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung hätte erfolgen dürfen. Dagegen hat das LAGB am 11.06.2026 Beschwerde beim OVG Sachsen-Anhalt eingereicht, über die noch nicht entschieden ist.
Vorherige Pressemitteilung vom 10.06.2026
Gericht stellt aufschiebende Wirkung der Klage des BUND Sachsen-Anhalt gegen die Verkapselung der Quecksilberabfälle wieder her – BUND-Landesvorsitzender Meyer: „Gerichtliche Quittung für politische und behördliche Intransparenz. LAGB und Neptune haben jetzt die Chance, zur Auskofferungslösung zurückzukehren“
Anlässlich der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 08.06.2026, die aufschiebende Wirkung der Klage des BUND Sachsen-Anhalt gegen die Zulassung der 2. Betriebsplanänderung vom 14.08.2025 wiederherzustellen, äußert der BUND-Landesvorsitzende Ralf Meyer: „Unser Antrag hatte Erfolg. Das Gericht teilt unsere Einschätzung, dass der Wechsel vom ursprünglichen Abschlussbetriebsplan zur Auskofferung der Quecksilberabfälle in der Grube Brüchau mit externer Entsorgung zugunsten einer Deponieerrichtung durch die Hintertür nicht ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und ohne Öffentlichkeitsbeteiligung hätte erfolgen dürfen. Das ist die Quittung für das intransparente Vorgehen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen (LAGB) sowie der Betreiberfirma Neptune.“
Meyer appelliert an die Landesregierung, LAGB und Neptune: „Politik, LAGB und Neptune haben jetzt die Möglichkeit, zur ursprünglichen Auskofferungs- und Entsorgungslösung zurückzukehren und weitere Verzögerungen und Grundwasserschädigungen durch langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Nur so lässt sich das zerbrochene Vertrauen der Menschen in die Verlässlichkeit staatlicher Entscheidungen zurückgewinnen.“
Der Streit um den Umgang mit Quecksilberabfällen in der Deponie Brüchau dauert seit Jahren an. Ursprünglich hatte das LAGB der Betreiberfirma Neptune die Beräumung der Grube mit externer Entsorgung des Deponats aufgegeben. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (OVG) hatte diese Lösung als einzig zulässig bestätigt. Für viele unerwartet änderte das LAGB seine Entscheidung mit Bescheid vom 14.08.2025 und erlaubte darin, die Abfälle an Ort und Stelle zu verkapseln. Dagegen hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz Sachsen-Anhalt (BUND), vertreten durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte aus Leipzig, geklagt. Das Hauptsacheverfahren ist noch anhängig. Im Eilverfahren hat nun das VG Magdeburg dem BUND Sachsen-Anhalt Recht gegeben und entschieden, dass der Planungswechsel nicht ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung hätte erfolgen dürfen. Ob LAGB und Neptune gegen die Entscheidung Rechtsmittel zum OVG Magdeburg ergreifen werden, ist offen.
Aus Sicht des BUND Sachsen-Anhalt ist klar: Die andauernden Schadstoffauswaschungen in das Grundwasser verlangen schnelles Handeln. Er fordert darum, jetzt zur Auskofferung mit fachgerechter Entsorgung zurückzukehren und auf weitere Auseinandersetzungen zu verzichten.
Kontakt:
Ralf Meyer, Landesvorsitzender BUND Sachsen-Anhalt e. V., Mobil 0163 2901803, E-Mail: ralf.meyer(at)bund-sachsen-anhalt.de
Dieter Leupold, Stellv. Landesvorsitzender BUND Sachsen-Anhalt e. V., Mobil: 0151 12558830, E-Mail: gruenesband(at)bund-sachsen-anhalt.de
Weiterführende Informationen:
BUND-Pressemitteilung zum Thema vom 7.11.2025: BUND erhebt Klage gegen den Bescheid des Landesbergamtes zur Giftmüllgrube Brüchau