Giftgrube Brüchau: BUND-Sachsen-Anhalt fordert weiterhin die Beseitigung der Abfälle nach EU-Quecksilberverordnung

16. September 2026 | BUND

Deponie Brüchau: OVG Sachsen-Anhalt hält Eilentscheidung des VG Magdeburg aufrecht

Pressemitteilung vom 16.09.2026

Deponie Brüchau: OVG Sachsen-Anhalt hält Eilentscheidung des VG Magdeburg aufrecht – BUND-Landesvorsitzender Meyer: „Das ist ein guter Tag für Sachsen-Anhalt. Das OVG bestätigt: Der heimliche Schwenk von LAGB und Neptune zu der kostengünstigen Sanierungsvariante der Verkapselung vor Ort war rechtswidrig. Wir fordern die sofortige Rückkehr zur vollständigen Auskofferung und externen Entsorgung der Quecksilberabfälle. Die Menschen in Sachsen-Anhalt und im Altmarkkreis Salzwedel verdienen eine saubere Lösung.“

Anlässlich der Entscheidung des OVG Sachsen-Anhalt vom 15.09.2026, die Eilentscheidung des VG Magdeburg vom 08.06.2026 zu bestätigen, mit der das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der Klage des BUND Sachsen-Anhalt gegen die Zulassung der 2. Betriebsplanänderung vom 14.08.2025 wiedergestellt hatte, äußert der BUND-Landesvorsitzende Ralf Meyer: „Wir freuen uns sehr über diesen Erfolg zur Deponie Brüchau. Das Oberverwaltungsgericht hat klargestellt, dass die Abkehr vom ursprünglichen Abschlussbetriebsplan zur Auskofferung der Quecksilberabfälle mit externer Entsorgung hin zu einer bloßen Verkapselungslösung mit Verbleib der Quecksilberabfälle vor Ort nicht ohne ein förmliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung sowie in Gestalt eines Rahmenbetriebsplans hätte ergehen dürfen. Unsere Bedenken gegen die Intransparenz des plötzlichen Umschwenkens auf die kostengünstigere, jedoch weniger sicherere Sanierungslösung der bloßen Verkapselung ohne jede Beteiligung der Öffentlichkeit und ohne Rücksicht auf die betroffene Bevölkerung waren berechtigt.“ 

Meyer appelliert an die politischen Entscheidungsträge, das Landesamt für Geologie und Bergwesen (LAGB) und die Betreiberfirma Neptune: „Wir fordern Politik, LAGB und Neptune auf, das Signal der Gerichte ernst zu nehmen. Es ist Zeit, jetzt zu der Sanierungslösung zurückzukehren, die das LAGB ursprünglich selbst Neptune behördlich auferlegt hatte und die das OVG Sachsen-Anhalt in seinem Beschluss vom 03.11.2021 – Az. 2 M 18/21 bereits als vorzugswürdig bestätigt hatte, nämlich die Auskofferung und externe Entsorgung der Quecksilberabfälle. So hatte es auch der Landtag von Sachsen-Anhalt in einem parteiübergreifend einstimmen Beschluss vom 12.06.2020 festgehalten. Nur so lässt sich auch das beschädigte Vertrauen der Menschen in die Verlässlichkeit staatlicher Entscheidungen wiederherstellen, den Vorgaben der EU-Quecksilberverordnung zur Entsorgung an Quecksilberabfälle genügen und eine schnelle Unterbrechung der laufenden Schadstoffeinträge in das Grundwasser sicherstellen.“


Vorherige Pressemitteilung vom 16.06.2026

Nachdem das Verwaltungsgericht am 08.06.2026 die aufschiebende Wirkung der BUND-Klage gegen die bloße Verkapselung der Quecksilberabfälle der Giftmüllgrube Brüchau wiederhergestellt hat, reichte das Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (LAGB) nur drei Tage später (11.06.2026) dagegen eine gerichtliche Beschwerde ein.

Dies kommentiert der BUND-Landesvorsitzende Ralf Meyer: „Wir sind enttäuscht, dass weder Landesregierung, LAGB noch Neptune nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg (VG) von sich aus auf die Menschen vor Ort zugegangen sind und versucht haben, ab jetzt ein transparentes Betriebsplanverfahren zu gewährleisten. Nun wird erneut ein Gericht zu entscheiden haben. Wir sind zuversichtlich, dass das Oberverwaltunsgericht Sachsen-Anhalt (OVG) als nächst höhere Instanz die Einschätzung zur Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung bestätigen wird. Vor allem hoffen wir auf klare Worte zur Anwendung der EU-Quecksilberverordnung. Wichtig ist weiterhin, schnellstmöglich eine Auskofferung der Giftabfälle zu gewährleisten und diese einer externen Entsorgung zuzuführen.“

Der Streit um den Umgang mit Quecksilberabfällen in der Deponie Brüchau dauert seit Jahren an. Ursprünglich hatte das LAGB der Betreiberfirma Neptune die Beräumung der Grube mit externer Entsorgung des Deponats aufgegeben. Das OVG Magdeburg hatte diese Lösung als einzig zulässig bestätigt. Für viele unerwartet, änderte das LAGB seine Entscheidung mit Bescheid vom 14.08.2025 und erlaubte, die Abfälle an Ort und Stelle zu verkapseln. Dagegen hatte der BUND Sachsen-Anhalt, vertreten durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte aus Leipzig, geklagt. Das Hauptsacheverfahren ist noch anhängig. Im Eilverfahren hatte am 08.06.2026 das VG Magdeburg dem BUND Sachsen-Anhalt Recht gegeben und entschieden, dass der Planungswechsel nicht ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung hätte erfolgen dürfen. Dagegen hat das LAGB am 11.06.2026 Beschwerde beim OVG Sachsen-Anhalt eingereicht, über die noch nicht entschieden ist.

 

Pressemitteilung vom 10.06.2026

Gericht stellt aufschiebende Wirkung der Klage des BUND Sachsen-Anhalt gegen die Verkapselung der Quecksilberabfälle wieder her – BUND-Landesvorsitzender Meyer: „Gerichtliche Quittung für politische und behördliche Intransparenz. LAGB und Neptune haben jetzt die Chance, zur Auskofferungslösung zurückzukehren“

Anlässlich der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Magdeburg vom 08.06.2026, die aufschiebende Wirkung der Klage des BUND Sachsen-Anhalt gegen die Zulassung der 2. Betriebsplanänderung vom 14.08.2025 wiederherzustellen, äußert der BUND-Landesvorsitzende Ralf Meyer: „Unser Antrag hatte Erfolg. Das Gericht teilt unsere Einschätzung, dass der Wechsel vom ursprünglichen Abschlussbetriebsplan zur Auskofferung der Quecksilberabfälle in der Grube Brüchau mit externer Entsorgung zugunsten einer Deponieerrichtung durch die Hintertür nicht ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und ohne Öffentlichkeitsbeteiligung hätte erfolgen dürfen. Das ist die Quittung für das intransparente Vorgehen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen (LAGB) sowie der Betreiberfirma Neptune.“ 

Meyer appelliert an die Landesregierung, LAGB und Neptune: „Politik, LAGB und Neptune haben jetzt die Möglichkeit, zur ursprünglichen Auskofferungs- und Entsorgungslösung zurückzukehren und weitere Verzögerungen und Grundwasserschädigungen durch langwierige gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Nur so lässt sich das zerbrochene Vertrauen der Menschen in die Verlässlichkeit staatlicher Entscheidungen zurückgewinnen.“

Der Streit um den Umgang mit Quecksilberabfällen in der Deponie Brüchau dauert seit Jahren an. Ursprünglich hatte das LAGB der Betreiberfirma Neptune die Beräumung der Grube mit externer Entsorgung des Deponats aufgegeben. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (OVG) hatte diese Lösung als einzig zulässig bestätigt. Für viele unerwartet änderte das LAGB seine Entscheidung mit Bescheid vom 14.08.2025 und erlaubte darin, die Abfälle an Ort und Stelle zu verkapseln. Dagegen hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz Sachsen-Anhalt (BUND), vertreten durch die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte aus Leipzig, geklagt. Das Hauptsacheverfahren ist noch anhängig. Im Eilverfahren hat nun das VG Magdeburg dem BUND Sachsen-Anhalt Recht gegeben und entschieden, dass der Planungswechsel nicht ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung hätte erfolgen dürfen. Ob LAGB und Neptune gegen die Entscheidung Rechtsmittel zum OVG Magdeburg ergreifen werden, ist offen. 

Aus Sicht des BUND Sachsen-Anhalt ist klar: Die andauernden Schadstoffauswaschungen in das Grundwasser verlangen schnelles Handeln. Er fordert darum, jetzt zur Auskofferung mit fachgerechter Entsorgung zurückzukehren und auf weitere Auseinandersetzungen zu verzichten.
 

Kontakt:
Ralf Meyer, Landesvorsitzender BUND Sachsen-Anhalt e. V., Mobil 0163 2901803, E-Mail: ralf.meyer(at)bund-sachsen-anhalt.de

Dieter Leupold, Stellv. Landesvorsitzender BUND Sachsen-Anhalt e. V., Mobil: 0151 12558830, E-Mail: gruenesband(at)bund-sachsen-anhalt.de


Weiterführende Informationen:
BUND-Pressemitteilung zum Thema vom 7.11.2025: BUND erhebt Klage gegen den Bescheid des Landesbergamtes zur Giftmüllgrube Brüchau

 

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