Kein zweites Düben! BUND verlangt Stilllegung der Schweineanlage Gerbisbach

28. Juli 2026 | BUND, Gesellschaft, Massentierhaltung

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Sachsen-Anhalt (BUND) verlangt vom Landesverwaltungsamt, die Schweineanlage Gerbisbach stillzulegen. Einen entsprechenden Antrag hat der BUND heute bei der Behörde eingereicht. Der BUND beruft sich auf drei Urteile, in denen festgestellt wurde, dass die Genehmigung für die Anlage nicht vollzogen werden darf.

Der BUND weist darauf hin, dass die Schweineanlage Gerbisbach seit der Erteilung der Genehmigung im Jahr 2009 und ihrer Inbetriebnahme 2015 rechtswidrig betrieben wird. Seitdem lag nie eine rechtmäßige Genehmigung vor.

Landesvorsitzender des BUND Sachsen-Anhalt, Ralf Meyer: „Es ist der Öffentlichkeit nicht mehr zu vermitteln, warum eine Anlage mehr als zehn Jahre auf Grundlage einer rechtswidrigen Genehmigung betrieben werden darf. Selbst nach der höchstrichterlichen Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit dieser Genehmigung wird der Weiterbetrieb offensichtlich geduldet.“

Der Naturschutzverband hat daher heute die Stilllegung der Anlage beantragt. Der BUND macht gegenüber der Behörde geltend, dass aufgrund der rechtskräftigen Urteile ein Weiterbetrieb der Anlage ausgeschlossen ist und der rechtswidrige Weiterbetrieb von der Behörde auch nicht geduldet werden darf. Der BUND macht weiter geltend, dass spätestens seit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Halle aus Februar 2019 klar war, dass die Genehmigung rechtswidrig ist und nicht vollzogen werden darf.

Die Anlage darf also nicht weiter betrieben werden.

Ralf Meyer weiter: „Nach den furchtbaren Bränden in Binde und Alt-Tellin und zuletzt Düben mit vielen tausend verbrannten Tieren hoffe ich, dass die zuständige Behörde endlich alle ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel ausnutzen wird, um den Betrieb derartiger Großanlagen künftig zu unterbinden. Im Fall von Gerbisbach geht es dabei schlichtweg um den Vollzug geltenden und durch mehrere Gerichtsurteile bestätigten Rechts.“

 

Hintergrund

Die Schweinemastanlage Gerbisbach wurde im Jahr 2009 vom Landesverwaltungsamt mit einer Kapazität von über 20.000 Mastschweinplätzen genehmigt. 

Gegen die Genehmigung klagte der BUND Sachsen-Anhalt beim Verwaltungsgericht Halle, dem Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt und dem Bundesverwaltungsgericht. In allen drei Instanzen wurde festgestellt, dass die Genehmigung rechtswidrig und nicht vollziehbar ist. Das letzte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts beendete den Rechtsstreit endgültig im September 2025.

Auf entsprechende Aufforderung des BUND hatte die Behörde nach dem Urteil des OVG Sachsen-Anhalt im Jahr 2023 festgestellt, dass der gegenwärtige Rechtszustand den Fortgang des Anlagenbetriebs infrage stelle und daher die Stilllegung der Anlage geprüft werde. Im Juni 2024 teilte die Behörde mit, dass geprüft werde, ob die Anlage als sogenannter atypischer Fall weiter betrieben werden dürfe. Der BUND macht geltend, dass ein atypischer Fall, der den Weiterbetrieb eine Anlage ohne vollziehbare Genehmigung erlaube, nicht vorliege, weil sowohl der Betreiberin der Anlage als auch der Behörde spätestens seit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Halle aus Februar 2019 klar war, dass die Genehmigung rechtswidrig ist und nicht vollzogen werden darf. 

Soweit dem BUND bekannt ist, wird die Anlage nach wie vor betrieben, obwohl die Nichtvollziehbarkeit der Genehmigung mittlerweile rechtskräftig durch das Bundesverwaltungsgericht als höchstes deutsches Verwaltungsgericht gestellt worden ist.

Die Vorhabenträgerin hat zwar die Möglichkeit, zur Behebung der Fehler der Genehmigung ein ergänzendes Verfahren durchzuführen. Ein solches Verfahren ist mittlerweile auch anhängig. Das führt aber nicht dazu, dass die Anlage bis dahin ohne vollziehbare Genehmigung weiter betrieben werden darf.


Raus aus der Massentierhaltung!

Allein in Deutschland werden rund 150 bis 160 Millionen Geflügel, etwa 21,5 Millionen Schweine und gut 10 Millionen Rinder gehalten. Die Tiere werden auf Hochleistung gezüchtet und selten artgerecht gehalten. Das ist schlecht für die Tiere, den Menschen und die Umwelt. Deshalb kämpft der BUND dafür, Massentierhaltung endlich zu stoppen. 

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